Altlastensanierung
Altlasten
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Förderung der Sanierung von Altlasten
Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Maßnahmen zur Sanierung oder Beobachtung von Altlasten durchführen.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung oder Beobachtung einer Altlast zusammenhängen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Vorleistungen (Erkundung, Planung)
- Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
- Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
- Ablösen, Entschädigungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen
- Beweissicherungsmaßnahmen
- Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
- immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
- Eigenleistungen
- Altlastenbeitrag
- Beobachtungsmaßnahmen (nur bei Altlasten der Prioritätenklasse 3)
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Erfassung einer Altlast
Die Landeshauptleute haben Altstandorte und Altablagerungen zu erfassen und der zuständigen Bundesministerin bzw. dem zuständigen Bundesminister bekannt zu geben. Auf Basis der erhobenen Informationen wird durch die Umweltbundesamt GmbH eine Erstabschätzung durchgeführt, ob eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt zu erwarten ist. In diesem Fall werden weitere Untersuchungen vorgenommen, auf Basis derer eine Beurteilung durch die Umweltbundesamt GmbH erfolgt, ob eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt vorliegt. In diesem Fall wird nach einer Risikoabschätzung für Mensch oder Umwelt die Altlast den Prioritätenklassen 1 bis 3 zugeordnet und in der Altlastenatlasverordnung als Altlast ausgewiesen. Eine entsprechende Datenbank ist unter www.altlasten.gv.at veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Altlastenportal.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen, wobei Vorleistungen ausgenommen sind.
Termine und Budget
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Formular Ermittlung des Förderungsausmaßes
- eine Variantenuntersuchung
- einen Einreichkatalog der Maßnahmen mit Kostenschätzung
- ein Gutachten zur Wertsteigerung der Liegenschaft durch die Sanierungsmaßnahmen
- ein technisches Datenblatt
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich online direkt über die KPC gestellt werden:
Onlineantrag Altlastensanierung
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Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Kostenkatalog
Formblatt Förderungsausmaß
Technisches Datenblatt
Übertragung Foto-Nutzungsrechte
Variantenuntersuchung
Informationsblatt zur Variantenuntersuchung
Handbuch Variantenuntersuchung
mKWA Leermodell
Zielsystem
Projektkostenbarwert
Muster Projektkostenbarwert
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Ausfüllhilfe Technisches Datenblatt
Detailinfo zum Kostenkatalog
Detailinfo zur Ermittlung des Förderungssatzes
Spezielle Förderungsbedingungen
Kontakt
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland
DI Moritz Ortmann
01/31 6 31-430
M.Ortmann(at)kommunalkredit.at
Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Wien, Steiermark
DI Sebastian Holub
01/31 6 31-225
S.Holub(at)kommunalkredit.at
Kärnten, Forschung
DI Dr. Thomas Wirthensohn
01/31 6 31-242
t.wirthensohn(at)kommunalkredit.at
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