Altlastensanierung
Altlasten
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #748
Förderung der Sanierung von Altlasten
Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für
- Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
- zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung
bereitgestellt.
Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Vorleistungen (Erkundung, Planung)
- Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
- Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
- Ablösen, Entschädigungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen
- Beweissicherungsmaßnahmen
- Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
- immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
- Eigenleistungen
- Altlastenbeitrag
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zur Programmzielerreichung sind zwei unterstützende Module vorgesehen.
Erfassung einer Altlast
Der Landeshauptmann gibt die Verdachtsfläche der zuständigen Bundesministerin bzw. dem zuständigen Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bekannt. Die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister beauftragt die Umweltbundesamt GmbH mit der Erstabschätzung der Verdachtsfläche. Gegebenenfalls erfolgt die Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster. Falls es erforderlich ist, führt der Landeshauptmann ergänzende Untersuchungen im Auftrag des BMK durch. Auf Basis der Untersuchungen führt die Umweltbundesamt GmbH eine Gefährdungsabschätzung durch. Im Falle einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt schlägt die Umweltbundesamt GmbH dem BMK die Ausweisung in die Altlastenatlas-Verordnung inkl. Prioritätenklasse vor. Das BMK weist die Altlast inkl. Prioritätenklasse in der Altlastenatlas-Verordnung aus und gibt dies dem Landeshauptmann und der KPC bekannt.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Altlastenportal.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen, wobei Vorleistungen ausgenommen sind.
Termine und Budget
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Formular zur Antragstellung
- das Formular Ermittlung des Förderungsausmaßes
- eine Variantenuntersuchung
- einen Einreichkatalog der Maßnahmen mit Kostenschätzung
- ein Gutachten zur Wertsteigerung der Liegenschaft durch die Sanierungsmaßnahmen
- ein technisches Datenblatt
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Übermitteln Sie die Antragsunterlagen bitte ausschließlich per Email an altlasten(at)kommunalkredit.at.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Antragstellung
Bericht des Kreditinstituts
Variantenuntersuchung
Informationsblatt zur Variantenuntersuchung
Handbuch Variantenuntersuchung
mKWA Leermodell
Zielsystem
Projektkostenbarwert
Muster Projektkostenbarwert
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Ausfüllhilfe Technisches Datenblatt
Detailinfo zum Kostenkatalog
Detailinfo zur Ermittlung des Förderungssatzes
Spezielle Förderungsbedingungen
Kontakt
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Burgenland
DI Moritz Ortmann
01/31 6 31-430
M.Ortmann(at)kommunalkredit.at
Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Wien, Steiermark
DI Sebastian Holub
01/31 6 31-225
S.Holub(at)kommunalkredit.at
Kärnten, Forschung
DI Dr. Thomas Wirthensohn
01/31 6 31-242
t.wirthensohn(at)kommunalkredit.at
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