Biodiversitätsfonds

Vielfalt fördern.
Lebensraum zurückgewinnen.

Flächenverbrauch sowie Intensivierung der Landnutzung, Klimawandel und viele andere Faktoren, haben zu einem massiven Verlust an Biodiversität geführt. Das heißt, die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren sowie ein großer Teil ihrer Lebensräume sind gefährdet bzw. bereits verloren gegangen.

Erhalt der Vielfalt in Österreich braucht verstärkte Maßnahmen auf lokaler und überregionaler Ebene. Genau dafür gibt es den österreichischen Biodiversitätsfonds.

Der Biodiversitätsfonds unterstützt Projekte von privaten Personen, Organisationen (z. B. NGOs), Betrieben, Kommunen sowie von anderen juristischen Personen mit bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Das Gesamtfördervolumen für den Schutz und die Zurückgewinnung der natürlichen Vielfalt beträgt derzeit 80 Millionen Euro.

Trockenrasen
Feuchtgebiete
Sanddünen
Moor
Gebirge
Wald

Förderungsschwerpunkt

4. Ausschreibung (Call #4)

Innerhalb des gesamten Förderungszeitraumes bis 2026 gibt es verschiedene Förderungsschwerpunkte. Im Zuge der vierten Ausschreibung unterstützt der Biodiversitätsfonds Projekte mit folgender Zielsetzung:

Projekte in Österreich zur Einrichtung und zum Management von neu geschaffenen, geschützten und streng geschützten Flächen

o    Ausweisung neuer bzw. Erweiterung bestehender Gebiete mit strengem Schutz (IUCN: I+II) oder Schutz (IUCN: III+IV): Nationalparks, Wildnisgebiete, Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete

o    Ausweisung neuer bzw. Erweiterung bestehender Gebiete mit geringem Schutz (IUCN: V+VI), sofern zusätzlich zum Biodiversitätsschutz auch nachweislich der langfristige Biodiversitätserhalt gewährleistet wird:
Biosphärenparks, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke und Geschützte Landschaftsteile

o    Aufwertung bestehender Schutzgebiete, wenn ein biodiversitätsfördernder Schutzzweck gewährleistet wird, der vorher nicht bestanden hat (z.B. Einrichtung eines Naturschutzgebietes auf einer Natura 2000 Fläche)

Langblättriger Sonnentau Osterluzeifalter Steinkauz

Förderungsablauf

In 5 Schritten zur Förderung

Für eine Förderung aus dem Biodiversitätsfonds anzusuchen, geht ganz einfach. Nach dem Start der Ausschreibung am 06.05.2024 reichen Sie Ihren Antrag einfach hier rechtzeitig ein. Die Ausschreibung endet am 30.09.2024.

So funktioniert’s:

Blatt Icon
1

Förderung über die
Online-Plattform beantragen

2

Objektive Bewertung Ihres Antrags anhand der Bewertungskriterien

3

Empfehlung durch die Biodiversitätsfonds-Kommission

4

Genehmigung durch
die Bundesministerin

5

Vertragsabschluss

Beachten Sie bitte, dass der Förderungsvertrag die relevanten Bestimmungen zu den Auszahlungszeitpunkten und erforderlichen Berichten enthält.

Zahlen & Fakten

Woher kommen die Mittel?

Mit dem Biodiversitätsfonds legt das österreichische Klimaschutzministerium eine Förderungsschiene, die wesentlich zur Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beiträgt. Darüber hinaus versteht sich der mit 80 Millionen Euro dotierte Biodiversitätsfonds auch als Ergänzung zu den Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und des Waldfonds.

50 Millionen Euro davon stammen direkt aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU (RRF) und stellen somit eine Finanzierung aus den Mitteln von NextGeneration EU dar, der Rest kommt aus dem nationalen Budget. Der Fonds läuft bis 2026, wobei sich sämtliche Fristen an den Vorgaben der RRF orientieren.

80 Mio. Euro Volumen
15.000 Euro Mindestprojektvolumen
Laufzeit bis 2026
Jährlich neue Calls
Fledermaus Icon

Gefährdung in Zahlen

Unsere Umwelt im Blick

News

Neues aus dem Biodiversitätsfonds

06.05.2024

Die vierte Förderungsausschreibung zum Themenschwerpunkt „Projekte in Österreich zur Einrichtung und zum Management von neu geschaffenen geschützten und streng geschützten Flächen“ startet am 06.05.2024 und endet mit 30.09.2024.

23.04.2024

In der 5. Sitzung der Kommission in Angelegenheiten des Biodiversitätsfonds wurden der Bundesministerin Leonore Gewessler 35 Projekte aus dem Bereich „Projekte zur Wiederherstellung und zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume mit besonderem Schwerpunkt Lebensraumvernetzung“ und 17 „Ko-Förderungsprojekte Gewässerökologie“ zur Genehmigung vorgeschlagen. Eine Auswahl der Projekte wird auf dieser Website im Detail beschrieben.

26.01.2024

Die aktualisierten Förderungsrichtlinien des Biodiversitätsfonds sind online verfügbar. Die neue Richtlinie bildet die relevante Rechtsbasis des Biodiversitätsfonds. Diese finden Sie hier.

Projekte

Vielen Dank für Ihren Einsatz!

Jedes Projekt ist wichtig. Die nachfolgend präsentierten Projekte stehen beispielhaft für alle weiteren, die ebenfalls bereits umgesetzt bzw. zugesichert wurden. Jedes trägt auf seine einzigartige Weise dazu bei, die Vielfalt in unsere Ökosystem zurückzubringen bzw. zu erhalten und diese in Zukunft resilienter zu machen. Vielen Dank für Ihren Einsatz!

Blatt

FAQs

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Eidechse Icon

Sie haben ein Projekt in der Pipeline und denken darüber nach, es vom Biodiversitätsfonds fördern zu lassen? Dann werden Sie vermutlich viele Frage haben. Möglicherweise können wir Ihnen einige bereits in unseren FAQs beantworten.

Antrags- und förderungsberechtigt im Rahmen der aktuellen Ausschreibung „Projekte in Österreich zur Einrichtung und zum Management von neu geschaffenen geschützten und streng geschützten Flächen“ sind Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie Rechtsträger von Biosphären-, Natur- und Nationalparks in Österreich. Generell sind bei folgenden Ausschreibungen jedoch sowohl natürliche als auch juristische Personen und Personengesellschaften in Österreich antrags- und förderungsberechtigt.

In der vierten Ausschreibung sind ausschließlich „Projekte in Österreich zur Einrichtung und zum Management von neu geschaffenen geschützten und streng geschützten Flächen“, die von Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie Rechtsträger von Biosphären-, Natur- und Nationalparks in Österreich eingereicht wurden, förderungsfähig.

  • Das Förderungsansuchen ist vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung zu stellen.

  • Die Planung und Durchführung der Maßnahmen hat durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen zu erfolgen.

  • Der:die Förderungswerber:in hat über alle relevanten Bewilligungen zu verfügen.

  • Der:die Förderungswerber:in ist verpflichtet, mit der Umsetzung der Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Zusicherung der Förderung zu beginnen.

  • Die Einhaltung der vergabegesetzlichen Bestimmungen stellt eine weitere Voraussetzung dar.

  • Ab einem Projektvolumen von 1 Mio. Euro ist die Einhaltung aller Vorgaben für Veranstaltungen („green events“), für Produkte und Dienstleistungen (Umweltzeichen) sowie für öffentliche Beschaffungen (Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung) zu gewährleisten. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.

Die vollständige Auflistung der Voraussetzungen finden Sie in der Förderungsrichtlinie Biodiversitätsfonds 2022.

Die Förderung darf nur mit Förderungen auf Bundeslandebene kombiniert werden.

Die zusätzliche Inanspruchnahme einer Bundesförderung ist nicht möglich. Einzige Ausnahme ist eine Zusatzförderung (5 – 8 %) im Bereich Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber:innen, die 90 % Förderung über das Umweltförderungsgesetz (UFG) oder die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) lukrieren können.

Die Laufzeit der Projekte ab Einreichung wird im Förderungsvertrag festgelegt.

Es ist geplant, dass neue Ausschreibungen mindestens einmal jährlich über die Website www.biodiversitätsfonds.at veröffentlicht werden.

Die Förderung kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen. Im Rahmen der aktuellen Ausschreibung sind ausschließlich Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie Rechtsträger von Biosphären-, Natur- und Nationalparks in Österreich anspruchsberechtigt. Grundsätzlich gilt für Wettbewerbsteilnehmende (Unternehmen gemäß allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) je nach Unternehmensgröße ein Förderungssatz zwischen 70 – 90 %.

Die Kosten der beantragten Maßnahmen müssen zumindest 15.000 Euro betragen. Hinsichtlich der Obergrenze einer einzelnen Förderung wird allenfalls die Dotierung der jeweiligen Ausschreibung zu beachten sein.

Die Auszahlungen der Förderungsraten durch die KPC erfolgt stufenweise:

1. Startrate von 20% wird mit in Kraft treten des Förderungsvertrages ausbezahlt

2. Zwischenrate: die Erstattung des Kaufpreises für den Grundstücksankauf oder die Pacht oder die Entschädigung für den Nutzungsentgang erfolgt auf Basis des Nachweises der Zahlungsverpflichtung

3. Endrate (zumindest 10%) wird mit der Endabrechnung und sobald der Schutzstatus nachgewiesen ist, ausbezahlt. In Ausnahmefällen kann dieser Schutzstatus in Abstimmung mit der KPC bis zu einem Jahr nach der Endabrechnung nachgewiesen werden. 

Gefördert werden ausschließlich direkte Projektkosten, d.h. Kosten, die für die Umsetzung der im Projektantrag vorgestellten Maßnahmen nötig sind. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten. Außerdem ist eine Kostenschätzung für die wichtigsten Kostenkategorien im Zuge der Antragstellung vorzulegen.

Für die Einreichung erfolgt die detaillierte Kostenaufstellung anhand einer auf www.biodiversitätsfonds.at zur Verfügung gestellten Excel-Vorlage, dort befindet sich ebenfalls der Leitfaden zur Anerkennung von Eigenleistungen.

Im Rahmen der Förderungsabrechnung werden grundsätzlich nur Leistungen, die ab dem Einreichdatum begonnen wurden, anerkannt. Eine Ausnahme davon stellen Vorleistungen, welche für eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung des Projektes unbedingt erforderlich sind, wie z. B. Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten, dar.

Die Förderung reichen Sie online hier ein.

Die ausschreibungsspezifischen Unterlagen (Projektbeschreibung, CV der Projektleitung und des Kernteams, Kostenschätzung, Lagepläne, Behördliche Genehmigungsbescheide, Fotos & Fotorechte etc.) laden Sie im Rahmen der Antragstellung online unter Projektförderung beantragen hoch.

Nach schriftlich erfolgter Förderungszusage durch die KPC schließt diese einen Förderungsvertrag mit dem:der Förderungswerber:in ab. Darin sind alle Rechte und Pflichten festgehalten. Die KPC handelt dabei rechtsbefugt im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Das Nutzungs- und Verwertungsrecht der Projektergebnisse verbleibt beim bzw. bei der Förderwerber:in. Allerdings ist bei Veröffentlichungen oder anderer Kommunikation auf die Förderung durch den Biodiversitätsfonds geeignet hinzuweisen.

Davon unbeeinflusst ist das Recht der KPC und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) über geförderte Projekte zu berichten und auch Inhalte und Höhe der Förderung bekannt zu geben.

Links

Weiterführende Links

Allgemeine Informationen zum Thema Biodiversität in Österreich finden Sie unter anderem auf der Seite des BMK, im Umweltkontrollbericht sowie auf den Naturschutzseiten der Bundesländer.

Das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (kurz ÖPUL) fördert im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft Umweltleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben. Informationen dazu finden Sie unter anderem bei dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), der Agrarmarkt Austria und der Landwirtschaftskammer.

Der Waldfonds ist ein Maßnahmeninstrument der Bundesregierung, um die österreichischen Wälder für den Klimawandel zu rüsten. Eine der zehn Maßnahmen zielt auf die Förderung von Biodiversität, unter anderem mit dem Fokus auf naturschutzfachlich wertvolle Flächen in Wäldern, ab.

Aktuelle Informationen zum Thema Umweltförderungen sowie die Möglichkeit Förderungsansuchen einzureichen, finden sich auf der Umweltförderungsseite der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).

Allgemeine Informationen zum Thema Biodiversität in Österreich sowie die Biodiversitätsstrategie 2030+ finden Sie unter anderem auf der Seite des BMK, im Umweltkontrollbericht sowie auf den Naturschutzseiten der Bundesländer.