Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

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Thermische Behandlung biogener Abfälle, Substitution fossiler Brennstoffe, Vergärung

Förderungsmittel für die energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil.

Dazu gehören: 

  • Anlagen, die ausschließlich mit biogenen Roh- und Reststoffen befeuert werden
  • Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe im anteiligen Ausmaß der Abfälle biogenen Ursprungs
  • Vergärungsanlagen (Biogasanlagen), die biogene Roh- und Reststoffe einsetzen und die erzeugte Elektrizität nicht als Ökostrom einspeisen 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • automatisch beschickte Feuerungsanlagen
  • erforderliche technische Nebeneinrichtungen
  • Kesselanlagen inkl. Verstromungseinrichtungen (Dampfturbine, etc.), Blockheizkraftwerke
  • Fermenter, Rohstofflager, Roh- und Reststoffaufbereitung, Gasspeicher

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • technische Beschreibung Ihrer Maßnahme
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
  • Bericht Ihres Kreditinstituts

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung der energetischen Nutzung biogener Roh- und Reststoffe bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Technisches Datenblatt biogene Roh- und Reststoffe
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Infomationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Liste biogener Roh- und Reststoffe

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

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