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Das EU-Förderungsprogramm für innovative Demonstrationsprojekte

Eines der größten Förderungsinstrumente weltweit

Der EU-Innovationsfonds fördert von 2020 bis 2030 die Einführung und den Ausbau innovativer CO2-armer und „net-zero“ Technologien mit dem Ziel, industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas gemäß dem European Green Deal auf den Markt zu bringen. Bei der Auswahl der geförderten Projekte konzentriert sich der Innovationsfonds auf hochinnovative Technologien und Leuchtturmprojekte innerhalb Europas, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können.

Es ist eines der größten Förderinstrumente weltweit in diesem Bereich. Insgesamt werden ca. 40 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Die Finanzmittel stammen aus dem EU-Emissionshandelssystem.

Der Innovationsfonds ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens sowie der Klima- und Energieziele des REPowerEU-Plans, der Hydrogen Bank, des Green Deal Industrial Plans und des Net-Zero Industry Acts.

Der EU-Innovationsfonds ist ein Förderinstrument der Europäischen Kommission, das von der European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (→ CINEA) und der Europäischen Investitionsbank (→ EIB) bei der Förderabwicklung unterstützt wird.

Breiter Technologiemix

Der EU-Innovationsfonds bietet Förderungsmöglichkeiten für Projekte in folgenden Bereichen:

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich innovativer Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen können
  • Erzeugung erneuerbarer Energien
  • CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU / CCS)
  • Energiespeicherung
  • „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude

Das Förderinstrument zielt darauf ab, ein vielfältiges Projektportfolio mit einer breiten Palette innovativer Technologien in allen förderfähigen Sektoren in den EU-Mitgliedstaaten, sowie in Island und Norwegen zu finanzieren. Gleichzeitig müssen erfolgreiche Projekte hinsichtlich Planung, Geschäftsmodell sowie finanzieller und rechtlicher Struktur ausreichend ausgereift sein.
 

Neuerungen beim EU-Innovationsfonds:

Im Jahr 2023 wurde der Innovationsfonds durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie zum EU-Emissionshandelssystem wie folgt gestärkt:

  • Die Gesamtgröße des Innovationsfonds wurde von 450 Millionen ETS-Zertifikaten auf etwa 530 Millionen ETS-Zertifikate erhöht.
  • Neue Sektoren wurden hinzugefügt (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr, Gebäude).
  • Die Einführung von Ausschreibungen für mittelgroße Projekte ist geplant.
  • Anwendung des Do Not Significant Harm (DNSH)-Prinzips ab 2025.
  • Stärkerer Bezug auf vielfältige Umweltauswirkungen bei der Projektauswahl.
  • Die Einführung von Auktionen (competitive bidding) als neues Finanzinstrument.
  • Stärkere Berücksichtigung der geografischen Ausgewogenheit, unter anderem durch technische Hilfe für Mitgliedstaaten mit geringer effektiver Beteiligung am Innovationsfonds.

Ausschreibung „Innovation Fund 2024 Net Zero Technologies“

Der IF24 Call richtet sich an Projekte in folgenden Kategorien

  • INNOVFUND-2024-NZT-GENERAL-LSP: Allgemeine Dekarbonisierung – Großprojekte mit über 100 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-GENERAL-MSP: Allgemeine Dekarbonisierung – mittlere Projekte mit mehr als 20 Mio. € CAPEX und bis zu 100 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-GENERAL-SSP: Allgemeine Dekarbonisierung – kleine Projekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX und bis zu 20 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-CLEAN-TECH MANUFACTURING: Clean-tech manufacturing – Projekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-PILOTS: Pilotprojekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX

Der EU-Innovationsfonds kann im Rahmen der aktuellen Ausschreibung bis zu 60% der relevanten Kosten finanzieren. Die relevanten Kosten müssen basierend auf den Leitlinien Guidance on the Relevant Costs Methodology für jedes Projekt im Rahmen der Antragstellung berechnet werden.

Die maximale Förderung aus dem Innovationsfonds für ein einzelnes Pilotprojekt (INNOVFUND-2023-NZT-PILOTS) ist auf 40 Mio. € begrenzt.

Ausschreibung “Innovation Fund Call 2024 – Batteries – Manufacturing of electric vehicles battery cells”

Der Call richtet sich an Projekte in folgender Kategorie

  • INNOVFUND-2024-BATT-EV-CELLS: Projekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX

Förderungshöhe:
Bis zu 60 % der relevanten Kosten können finanziert werden. Die relevanten Kosten müssen basierend auf den Leitlinien Guidance on the Relevant Costs Methodology für jedes Projekt im Rahmen der Antragstellung berechnet werden.

Ausschreibungen

Offene Ausschreibungen und Auktion

Ausschreibungen „Innovation Fund 2024 Call“ und „Innovation Fund Battery Call“

Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember die neuen Ausschreibungen des EU-Innovationsfonds eröffnet. Zusammen werden bis zu 3,4 Milliarden Euro für Industrie- und Cleantech-Akteure bereitgestellt.
 
Zum ersten Mal wurde neben der allgemeinen Ausschreibung „Innovation Fund  2024 Net Zero Technologies“ (IF24 Call) auch eine Ausschreibung „Innovation Fund 2024 – Batteries – Manufacturing of electric vehicles battery cells“ (IF24 Battery) gestartet. 
 

Ausschreibung „Innovation Fund 2024 Net Zero Technologies“

Der allgemeine Call „Innovation Fund  2024 Net Zero Technologies“ (IF24 Call) mit einem Budget von 2,4 Milliarden Euro wird Projekte unterstützen, die ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Sektoren haben, darunter Cleantech-Manufacturing, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, energieintensive Industrien und Schifffahrt.
 
Ziele der Ausschreibung: 

  • Projekte zu unterstützen, die hochinnovative Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle oder Produkte/Dienstleistungen demonstrieren, welche ausreichend ausgereift sind und ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen haben;
  • Finanzielle Unterstützung anzubieten, die auf die Marktbedürfnisse und Risikoprofile förderfähiger Projekte zugeschnitten ist, und gleichzeitig zusätzliche öffentliche und private Ressourcen anzieht.

 Der IF24 Call richtet sich an Projekte in folgenden Kategorien:  

  • INNOVFUND-2024-NZT-GENERAL-LSP: Allgemeine Dekarbonisierung – Großprojekte mit über 100 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-GENERAL-MSP: Allgemeine Dekarbonisierung – mittlere Projekte mit mehr als 20 Mio. € CAPEX und bis zu 100 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-GENERAL-SSP: Allgemeine Dekarbonisierung – kleine Projekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX und bis zu 20 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-CLEAN-TECH MANUFACTURING: Clean-tech manufacturing – Projekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX
  • INNOVFUND-2024-NZT-PILOTS: Pilotprojekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX

Budget und Förderhöhe:

Topics:  

Budget: 

Verfügbares Budget für die Ausschreibung insgesamt

2.400.000.000 EUR

Allgemeine Dekarbonisierung - Large-Scale Projects

1.200.000.000 EUR

Allgemeine Dekarbonisierung - Medium-Scale Projects

    200.000.000 EUR

Allgemeine Dekarbonisierung - Small-Scale Projects

    100.000.000 EUR

Clean-tech manufacturing

    700.000.000 EUR

Pilotprojekte

    200.000.000 EUR

 

Der EU-Innovationsfonds kann im Rahmen der aktuellen Ausschreibung bis zu 60% der relevanten Kosten finanzieren. Die relevanten Kosten müssen basierend auf den Leitlinien Guidance on the Relevant Costs Methodology für jedes Projekt im Rahmen der Antragstellung berechnet werden.
Die maximale Förderung aus dem Innovationsfonds für ein einzelnes Pilotprojekt (INNOVFUND-2023-NZT-PILOTS) ist auf 40 Mio. € begrenzt.
 

Ausschreibung “Innovation Fund Call 2024 – Batteries – Manufacturing of electric vehicles battery cells” 

Der Call Innovation Fund 2024 – Batteries – Manufacturing of electric vehicles battery cells (IF24 Battery) mit einem Budget von einer Milliarde Euro fokussiert sich auf Projekte, die innovative Batteriezellen für Elektrofahrzeuge herstellen oder innovative Fertigungstechniken, -prozesse und -technologien einsetzen können.
 
Folgende Aktivitäten können gefördert werden:

  • Herstellung von Zellen, die in Batterien von Elektrofahrzeugen verwendet werden können. Batterien für Elektrofahrzeuge („Electric vehicle batteries“) werden in der Verordnung (EU) 2023/1542 definiert.
  • Optional kann das Projekt (d.h. bei horizontal integrierten Projekten) auch die zusätzliche Produktion vorgelagerter Komponenten („upstream components“) umfassen.
  • Vorgelagerte Komponentenproduktions- oder Recyclingaktivitäten, die 100 % der Batteriezellenproduktionskapazität des Projekts übersteigen, sind nicht förderfähig.

 Der Call richtet sich an Projekte in folgender Kategorie

  • INNOVFUND-2024-BATT-EV-CELLS: Projekte mit mehr als 2,5 Mio. € CAPEX

Förderhöhe:
Bis zu 60 % der relevanten Kosten können finanziert werden. Die relevanten Kosten müssen basierend auf den Leitlinien Guidance on the Relevant Costs Methodology für jedes Projekt im Rahmen der Antragstellung berechnet werden.

Fristen und Ablauf:

  • Eröffnung der Ausschreibungen „IF24 Call“ und „IF24 Battery Call“: 03.12.2024
  • Ende der Ausschreibungen „IF24 Call“ und „IF24 Battery Call“: 24.04.2025, 17:00 (CEST)

Es gelten ausschließlich die endgültigen Bedingungen der Ausschreibung, die auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht wurden.  
 

Die Auktion „Innovation Fund 2024 Auction“

Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2024 die Auktion „Innovation Fund 2024 Auction veröffentlicht. Bis zu 1,2 Milliarden Euro Fördermittel werden an Produzenten von RFNBO-Wasserstoff vergeben. 

Die Auktion IF24 fokussiert sich auf die Produktion von RFNBO-Wasserstoff (Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021). 

Förderungen werden durch ein kompetitives Auktionsverfahren vergeben (Preisranking). Die Auszahlung der Förderung, welche auf sogenannten festen Prämien („fixed premiums“) basiert, erfolgt nach Inbetriebnahme des Projekts („entry into operation“).

Folgende Aktivitäten können im Rahmen der Auktion gefördert werden:

  • Installation neuer RFNBO-Wasserstoffproduktionskapazität sowie die überprüfte und zertifizierte Produktion von RFNBO-Wasserstoff aus diesen Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

Förderungsfähig sind nur Projekte, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden und eine installierte Mindestleistung der Elektrolyseure von mindestens 5 MWe hervorbringen. Die Kapazität der Elektrolyseure muss an einem einzigen Standort vorhanden sein. Eine virtuelle Bündelung von Kapazitäten ist nicht zulässig.

Der maximale Förderungsbetrag muss mit der Datei „financial information file“ berechnet werden und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Angebotspreis der antragstellenden Person (feste Prämie in EUR pro kg), multipliziert mit der erwarteten durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge (kg pro Jahr), multipliziert mit zehn Jahren („Pay as Bid“) darf folgende Beträge nicht überschreiten: 250 Mio. Euro für das „General topic“ und 200 Mio. Euro für das „Maritime sector topic“.
  • Nur Angebote, die 4 EUR/kg erzeugten RFNBO-Wasserstoffs nicht überschreiten, sind förderungsfähig (Höchstpreis).

Neuerung bei der IF24-Auktion: Österreichs Teilnahme am "Auction-as-a-Service" mit zusätzlichem Budget.

Fristen und Ablauf:

  • Eröffnung der „IF24 Auction“: 03.12.2024
  • Ende der Auktion: 20.02.2025, 17:00 (CET)
  • Bewertungsergebnisse: Frühling 2025 (voraussichtlich)

Es gelten ausschließlich die endgültigen Bedingungen der Ausschreibung, die auf dem EU Funding & Tenders Portalveröffentlicht wurden.  

 

Vergangene Ausschreibungen und Auktion

Ausschreibung „Innovation Fund 2023 Net Zero Technologies"

Am 23. November 2023 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung veröffentlicht, um die Einführung innovativer Technologien in Europa zu beschleunigen. Zusammen werden durch die Ausschreibungen bis zu 4 Milliarden Euro für Industrie- und Cleantech-Akteure in Europa bereitgestellt, um die Ziele des European Green Deal und des Net-Zero Industry Act zu unterstützen.

Die Ausschreibung „Innovation Fund 2023 Net Zero Technologies“ (IF23 Call) war bis zum 9. April 2024 geöffnet. Das Ausschreibungsvolumen betrug 4,8 Milliarden Euro für Projekte in verschiedenen Sektoren, darunter Dekarbonisierung, Clean-Tech Manufacturing, maritime und energieintensive Industrien.

Von den 337 eingereichten Projektanträgen wurden 85 erfolgreiche Projekte in 18 Ländern ausgewählt. Darunter befinden sich zwei Projekte in Österreich.

Die Ziele dieser Ausschreibung sind:

  • Projekte zu unterstützen, die hochinnovative Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle oder Produkte/Dienstleistungen demonstrieren, welche ausreichend ausgereift sind und ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen haben;
  • Finanzielle Unterstützung anzubieten, die auf die Marktbedürfnisse und Risikoprofile förderfähiger Projekte zugeschnitten ist, und gleichzeitig zusätzliche öffentliche und private Ressourcen anzieht.

Die Ausschreibung IF23 Call richtete sich an Projekte in folgenden Kategorien

Die Auktion Innovation Fund 2023 Auction - RFNBO Hydrogen

Ebenfalls am 23. November 2023 hat die Europäische Kommission die Auktion „Innovation Fund 2023 Auction - RFNBO Hydrogen“ (IF23 Auction) veröffentlicht, die bis zum 8. Februar 2024 offen war. Das gesamte Auktionsbudget betrug 800 Millionen EUR.
Die Europäische Kommission hat veröffentlicht, dass insgesamt 132 Gebote abgegeben wurden. Davon wurden sieben Projekte für eine Förderung ausgewählt.

Die Auktion fokussierte sich auf die Produktion von RFNBO-Wasserstoff (Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs) im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021.

Eine neue Fördermöglichkeit beim Innovationsfonds ist der Auktionsmechanismus. Hierbei werden Förderungen durch ein kompetitives Auktionsverfahren vergeben. Die Auszahlung der Förderung, welche auf sog. festen Prämien („fixed premiums“) basiert, erfolgt nach Inbetriebnahme des Projekts („entry into operation“). 

Folgende Aktivitäten können im Rahmen der Auktion gefördert werden:

  • Installation neuer RFNBO-Wasserstoffproduktionskapazität sowie die überprüfte und zertifizierte Produktion von RFNBO-Wasserstoff aus diesen Anlagen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.

Förderungsfähig sind nur Projekte, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden und eine installierte Mindestleistung der Elektrolyseure von mindestens 5 MWe hervorbringen. Projekte mit geringerer Kapazität werden abgelehnt. Die Kapazität der Elektrolyseure muss an einem einzigen Standort vorhanden sein. Eine virtuelle Bündelung von Kapazitäten ist nicht zulässig.

Der maximale Förderungsbetrag muss mit der Datei „financial information file“ berechnet werden und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Angebotspreis des Antragstellers (feste Prämie in EUR pro kg), multipliziert mit der erwarteten durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge (kg pro Jahr), multipliziert mit 10 Jahren („Pay as Bid“) darf 1/3 des Auktionsbudgets nicht überschreiten.
  • Nur Angebote, die 4,50 EUR/kg erzeugten RFNBO-Wasserstoffs nicht überschreiten, sind förderungsfähig (Höchstpreis).

Begleitprogramm zum EU-Innovationsfonds der KPC

Ab Jänner 2023 bietet die KPC österreichischen Unternehmen Beratungsleistungen rund um die Einreichung zum EU-Innovationsfonds an. Das Begleitprogramm bietet interessierten österreichischen Unternehmen die Möglichkeit, allgemeine und spezifische Informationen zum EU-Innovationsfonds zu erhalten, Ausschreibungs- und Antragsunterlagen zu erörtern sowie sich vertraulich und kostenfrei im Rahmen einer Ersteinschätzung und/oder einem „Qualitäts-Check“ beraten zu lassen.

Die KPC bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das Begleitprogramm zum EU-Innovationsfonds an. Interessierte Unternehmen können die Unterstützungsangebote kostenfrei bei der KPC anfragen. Ziel des Begleitprogramms ist es, österreichische Projekte auf nationaler Ebene bei der Einreichung zum EU-Innovationsfonds zu unterstützen.

Das Begleitprogramm bietet Unterstützung in vier Bereichen an:

  • Orientierung und Verbreitung von Informationen zum EU-Innovationsfond
  • Beratung bei der Projektauswahl
  • Qualitäts-Checks für Antragsunterlagen
  • Allgemeine Beratung zu GHG-Berechnungen und Business Models

Neben den formalen Kriterien des EU-Innovationsfonds werden dabei folgende Aspekte geprüft: Verständlichkeit der Antragsunterlagen (für Dritte) sowie Konsistenz der Daten und Informationen.

Das Beratungsangebot richtet sich an österreichische Unternehmen, die sich für eine Förderung durch den EU-Innovationsfonds bewerben wollen oder sich zu diesem Förderprogramm allgemein informieren möchten.

Außerdem bietet die KPC interessierten Firmen Beratung hinsichtlich der europäischen und nationalen Alternativ- und Synergieprogramme bzw. Anschlussfinanzierungen oder -förderungen an.

Hinweise: 

  • Das Beratungsprogramm durch die KPC wird im Jänner 2023 starten und schrittweise im Umfang ausgeweitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass ein volles Leistungsspektrum im Sinne des Begleitprogramms (Erst- bzw. Beratungsgespräch, Qualitätscheck der Antragsunterlagen, etc.) nur bei frühzeitiger Kontaktaufnahme möglich ist.
  • Qualitäts-Checks für Antragsunterlagen werden limitiert, in Abhängigkeit der Nachfrage, im Zeitrahmen der Calls des Innovationsfonds angeboten. Das Angebot der KPC endet zwei Wochen vor Schließung des offiziellen Innovation Fund Help-Desks.

Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Abteilung Klima & Umwelt.

Ihre AnsprechpartnerIn für den EU-Innovationsfonds sind:
 

Olivia Le Boulch
T: +43 1 31631-409
M: +43 664 8031631-409
E-Mail: innovationsfonds(at)kommunalkredit.at

Constantin Vallery
T: +43 1 31631-395
M: +43 664 8031631-395
E-Mail: innovationsfonds(at)kommunalkredit.at

Allgemeine Anfragen werden per E-Mail oder telefonisch beantwortet.

Für Beratungsleistungen zur Projektauswahl sowie Qualitäts-Checks für Antragsunterlagen ersuchen wir Sie, Termine mit unserem Team zu buchen. Buchungen erfolgen nach dem Prinzip „first come, first served“. Es besteht kein Anspruch auf einen Beratungstermin oder schriftliche Beratungsformate.

Wichtiger Hinweis:
Die KPC übt keinerlei Einfluss auf die Förderentscheidung des EU-Innovationsfonds aus. Die KPC erklärt dies ausdrücklich gegenüber den Förderwerbern. Die Leistungen der KPC gegenüber dem Förderwerber sowie die Einschätzung, Kommentare oder Empfehlungen enthalten keine Garantie für eine positive Förderungsentscheidung. Aus den Beratungsleistungen entstehen folglich auf Seite der Förderwerber keinerlei Ansprüche gegenüber der KPC auf Ersatz von Aufwendungen oder sonstige Kosten.

 

Kontakt

Nationale Kontaktstellen zum EU-Innovationsfonds:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Abteilung Klima & Umwelt
Olivia Le Boulch
+43 1 31631-409
O.LeBoulch(at)kommunalkredit.at

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung VI/7 Förderinstrumente für Innovative Klima- und Energietechnologien
Paula Bielowski
+43 1 71162 613526
Paula.Bielowski(at)bmk.gv.at

Die Nationalen Kontaktstellen (National Contact Points) unterstützen die Europäische Kommission bei der Bereitstellung von Informationen über den EU-Innovationsfonds, die Wechselwirkungen mit nationalen Förderinstrumenten sowie anderen EU-Förderprogrammen.

Begleitprogramm

Die KPC bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ein Begleitprogramm zum EU-Innovationsfonds an. Interessierte Unternehmen können die Unterstützungsangebote kostenfrei bei der KPC anfragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

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