Gewässerökologie
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Fischaufstiegshilfen, Renaturierung der Gewässer, etc.
Förderungsmittel für die Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende werden für alle physischen und juristischen Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben, bereitgestellt.
Zudem kommen auch physische und juristische Personen, die in der Erzeugung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Aquakultur tätig sind als Förderungswerber in Betracht.
Gefördert werden Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen bei Wasserkraftnutzung mit einer Engpassleistung von bis zu 10.000 kW)
- Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- eine technische Beschreibung
- Lagepläne
- Angebote und Kostenvoranschläge (Kostenschätzung)
- Behördliche Genehmigungsbescheide für den Bau der Anlage (z.B. Wasserrecht)
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts
- Fotos
- Übertragung der Foto-Nutzungsrechte
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Gewässerökologischen Maßnahmen bitte bei der KPC. Die Unterlagen werden auch an das zuständige Amt der Landesregierung weitergeleitet, um eventuell mögliche Landesförderungen zu erhalten.
Hier geht es zum Onlineantrag Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für weitere Informationen zu den Landesförderungen wenden Sie sich bitte an: Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Alle Formulare zur Antragstellung
Katalog Gewässerökologie
Bericht Kreditinstitut
Übertragung Foto-Nutzungsrechte
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien 2024
Spezialthemen
Weiterer Link
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at
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