Nachrüstung zum Fahrradparken
Unterkategorie Sonstige
Alles Wichtige im Überblick
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Radabstellanlagen, E-Ladestationen
Aktion 2023 – wurde mit 29.02.2024 erfolgreich beendet
Die befristete Förderaktion wurde am 29.02.2024 um 12 Uhr plangemäß beendet. Antragstellungen sind daher nicht mehr möglich.
Aktion 2024
Diese Förderungsaktion wird 2024 fortgeführt. Der Aktionsstart ist für April geplant. Weitere Informationen zur neuen Förderungsaktion finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf www.umweltfoerderung.at. Es werden – so wie bisher – Rechnungen bis zu 9 Monate rückwirkend akzeptiert. Es gelten die Förderungskriterien des zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Leitfadens. Förderdetails werden zeitnah bekannt gegeben.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird:
- die Anschaffung von überdachten und versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für bis zu 100 Fahrräder bei Gebäuden, die vor dem 1.1.2012 errichtet wurden (Datum der letzten Baubewilligung ist ausschlaggebend).
- die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
- die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile):
- Radabstellanlage mit Überdachung z.B. Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“, Anlehnbügel
- Umbauarbeiten im Gebäude
- E-Ladestationen
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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