Luftreinhaltung

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Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen

Förderungsmittel für die Luftreinhaltung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden Luftreinhaltungsmaßnahmen bei bestehenden Anlagen bzw. Emissionsquellen in industriellen und gewerblich genutzten Gebäuden zur:

  • Vermeidung von luftverunreinigenden Stoffen (Primärmaßnahmen)
  • größtmöglichen Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen (Sekundärmaßnahmen) 
  • Reduktion von Staubemissionen gewerblicher und industrieller Anlagen, insbesondere von PM10 
  • Fassung und Behandlung von diffusen Staubemissionen, falls noch keine entsprechende Luftbehandlungsanlage besteht 
  • Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen 
  • Ausstattung und Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduktion der Partikelemission bei Baumaschinen, Baugeräten und Sonderfahrzeugen gemäß der VERT-Filterliste des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Filteranlagen 
  • katalytische Nachbehandlungssysteme 
  • thermische Nachverbrennungsanlagen 
  • Hallenabsaugungen mit Behandlungsanlagen 
  • Verfahrensumstellungen zur Emissionsreduktion 
  • Partikelfilter 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. 

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
 

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

sonstige Maßnahmen:

  • eine technische Beschreibung 
  • Angaben zur Umwelteffekts- und Emissionssituation inkl. Messgutachten und ausgefülltem Datenblatt Luftreinhaltung
  • Angebote und Kostenvoranschläge 
  • Bescheide 
  • einen Bericht Ihres Kreditinstitutes bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro 

Partikelfilter für Baumaschinen,-geräte und Sonderfahrzeuge:

  • ein technisches Datenblatt
  • Rechnungskopien 
  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung  

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung der Luftreinhaltung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Luftreinhaltung.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Formular zur Förderungsabrechnung
Bericht des Kreditinstituts
Datenblatt Luftreinhaltung
Datenblatt Partikelfilter

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Filterliste

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam Luftreinhaltung

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

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