klimaaktiv mobil

Ein Förderungsinstrument des BMK

"klimaaktiv mobil"-Förderungsprogramm

Bereits seit dem Jahr 2007 unterstützt das BMK mit seinem Förderungsprogramm "klimaaktiv mobil" auf Bundesebene österreichische Unternehmen und Gebietskörperschaften beim aktiven Klimaschutz im Verkehrsbereich. Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Umweltbelastung führen, sind oftmals teurer als konventionelle Lösungen, weshalb das Förderungsprogramm einen Anreiz für diese höheren Investitionen schaffen soll.

Die Förderungsmittel werden vom BMK im Rahmen des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes bzw. im Rahmen des Jahresprogrammes des Klima- und Energiefonds bereitgestellt. Seit 2008 wird das Förderungsprogramm budgetär durch den Klima- und Energiefonds unterstützt. Die Kommunalkredit Public Consulting managed diese Förderungen zum Schutz der Umwelt und des Klimas.

Klimaaktiv Mobil
Aktuelle Förderungen des KLIEN

 

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen des Förderungsprogrammes klimaaktiv mobil bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien. 
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier

Die wichtigsten nationalen Grundlagen

Förderungsrichtlinie klimaaktiv mobil i.d.g.F.

Klima- und Energiefondsgesetz

Änderung des Klima- und Energiefondsgesetzes

Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen

"De-minimis"-Verordnung

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bzw. dem Klima- und Energiefonds als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien und dem im Online-Antrag genannten Antragsteller als „Förderungsnehmer" abgeschlossen.

Für Projekte mit einer Förderung VOR Umsetzung der Maßnahme gelten:

Vertragsbedingungen Klima-und Energiefonds

Vertragsbedingungen BMK

Für Projekte mit einer Förderung NACH Umsetzung der Maßnahme gelten:

Vertragsbedingungen

 

Zielgruppen

Das Förderungsprogramm klimaaktiv mobil dient der Förderung von umweltfreundlichen Mobilitätsprojekten von Betrieben, Gebietskörperschaften sowie der Freizeit- und Tourismusbranche. Es können aber auch Mobilitätsprojekte von beispielsweise Konfessionsgemeinschaften und Vereinen unterstützt werden.
Weitere Informationen zu den Zielgruppen finden Sie hier

 

Förderungsberechnung

Das Förderungsprogramm klimaaktiv mobil soll mit Hilfe von Investitionszuschüssen einen Anreiz zur Umsetzung von Maßnahmen im Mobilitätsbereich bieten, 

  • die einen positiven Umwelteffekt auslösen, 
  • die aufgrund einer zu langen Amortisationszeit einen Anreiz zur Umsetzung benötigen und
  • für die kein behördlicher oder gesetzlicher Auftrag existiert.

Zweck der Förderung ist die Erzielung von Umwelteffekten, wie die Reduktion von Treibhausgasen v.a. CO2-Emissionen sowie NOx und Staub. Die Höhe der Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting berechnet und hängt neben den förderungsfähigen Kosten von einer Reihe von Faktoren, wie den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Art der Maßnahme und dem Ausmaß des erzielten Umwelteffektes, ab. 

Weitere Informationen zur Förderungsberechnung finden Sie hier.

Weitere Förderungsinstrumente

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