Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Kreislaufwirtschaft bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigsten nationalen Grundlagen
Förderungsrichtlinien Kreislaufwirtschaft
Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag
Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als „Förderungsgeberin", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.