Kreislaufwirtschaft

Ein Förderungsinstrument des BMK

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Kreislaufwirtschaft bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigsten nationalen Grundlagen

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Förderungsrichtlinien Kreislaufwirtschaft

Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

"De-minimis"-Verordnung

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als „Förderungsgeberin", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Weitere Förderungsinstrumente

nach oben