Altlasten und Brachflächen

Altlastensanierung und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen - Brachflächen

In der Vergangenheit führten mangelnde Umweltschutzmaßnahmen bei der Ablagerung von Abfällen, der damalige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen in Produktions- und Lagerstätten und die gezielte Zerstörung derartiger Anlagen im Zweiten Weltkrieg zu einer Reihe von kontaminierten Standorten in Österreich.

Das Altlastensanierungsgesetz in Verbindung mit dem Umweltförderungsgesetz bildet die im internationalen Vergleich erfolgreiche Grundlage zur strukturierten Erhebung, Bewertung und geförderten Sanierung kontaminierter Standorte in Österreich.
 

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Förderung für Maßnahmen an kontaminierten Standorten und Altlastensanierung bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Altlastensanierungsgesetz

Förderungsrichtlinien 2024 für die Altlastensanierung

Förderungsrichtlinien 2024 für Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen - Brachflächen

"De-minimis"-Verordnung

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als „Förderungsgeberin", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.

Allgemeine Vertragsbedingungen Altlastensanierung

Allgemeine Vertragsbedingungen für Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen - Brachflächen

Ein Förderungsinstrument des BMK

Weitere Förderungsinstrumente

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