Gutachten Erstellung

KPC bietet die Überprüfung der Förderbarkeit Ihres Projekts zum Erhalt des 
Öko-Investitionsfreibetrags Öko-IFB-VO an.

Plausibilisierung der Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung im Sinne des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 für die Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV-Plausibilisierungs-VO) bzw. für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist (Öko-IFB-VO).

Die KPC kann in Fällen, in denen keine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes – UFG, BGBl. Nr. 185/1993, ausbezahlt wird, das Vorliegen der materiellen Fördervoraussetzungen mittels eines Gutachtens plausibilisieren.

Die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen und die dafür erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der materiellen Förderungsfähigkeit sind den jeweiligen Informationsblättern der Förderungsbereiche der KPC zu entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass Dauer und Kosten der Gutachtenerstellung in Abhängigkeit vom Projektumfang können variieren können.
 

Kontakt KPC

Wir senden Ihnen hierzu gerne ein entsprechendes Angebot. Bitte kontaktieren Sie uns unter klimaschutz(at)kommunalkredit.at

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