Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
FAQ

Das Förderungsprogramm „E-Mobilität 2024“ wurde wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge / Ladeinfrastruktur können nach wie vor gestellt werden. Wir danken für das große Interesse!

Die folgenden Informationen sind für bestehende Registrierungen und Antragstellungen relevant.

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft wird der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugwirtschaft beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird.

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein.

Förderungsmitt­­el werden für Privatpersonen bereitgestellt.

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Die Höhe der Förderung für die einzelnen Fahrzeugkategorien und Ladeinfrastruktur entnehmen Sie dem Leitfaden.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.

Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Mit dem Registrierungs-E-Mail haben Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform erhalten. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig.

Bitte beachten Sie zusätzlich: Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Es können ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden, die den E-Mobilitätsbonusanteil sowie den Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung / Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Förderung (netto) erforderlich. Diese Zahlung ist im Zuge der Antragstellung nachzuweisen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über den Ankauf des Fahrzeuges/der Ladeinfrastruktur
  • das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
  • Bei Installation einer Wallbox (Ladestation) im Mehrparteienhaus: Installationsrechnung und einen Nachweis darüber, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handelt, gegebenenfalls „Formular Gemeinschaftsanlage“
  • Bei Ankauf eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular Förderungsabrechnung
Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
Formular „Bestätigung Gemeinschaftsanlage“

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge
Liste der förderungsfähigen Ladegeräte
Informationstext "E-Mobilitätsbonus" auf der Rechnung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Stromkennzeichnungsbericht e-control
Leitfaden
Budget-Information

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-733

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben