Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds (KLI.EN) ist seit seiner Gründung im Jahr 2007 ein wichtiges Instrument der österreichischen Bundesregierung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung, bei der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen sowie bei der Umsetzung der Klimastrategie. Im Rahmen von Jahresprogrammen fördert und beauftragt der KLI.EN innovative Projekte, die einen wesentlichen Beitrag für eine umweltfreundlichere und energieschonende Zukunft leisten. Die Kommunalkredit Public Consulting unterstützt den KLI.EN bei der operativen Abwicklung der Mittelvergabe und managed beispielsweise breitangelegte Privatförderungsprogramme, Programme für innovative Leuchtturm-Projekte, Forschungsprogramme und Programme zur Realisierung von Modellregionen.
Weitere Informationen zum Klima- und Energiefonds finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen für die Vergabe von Mitteln des Klima- und Energiefonds bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigsten nationalen Grundlagen
Änderung des Klima- und Energiefondsgesetzes
Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F
Zusatz zu den Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland 2022
Dienstleistungsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F
Förderungsrichtlinie klimaaktiv mobil i.d.g.F.
Sonderrichtlinien für Klimafitte Kulturbetreibe
Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
"De-minimis“-Verordnung für Beihilfen im Agrarsektor
Weitere Informationen zur Struktur des Klima- und Energiefonds finden Sie hier.
Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag
Der Förderungsvertrag wird zwischen dem Klima- und Energiefonds als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien und dem im Online-Antrag genannten Antragsteller als „Förderungsnehmer" abgeschlossen.
Für Projekte, für die eine Förderung VOR Umsetzung des Projektes beantragt wird, gelten (exkl. Klimaaktiv mobil):
Die allgemeine Vertragsbedingungen für Projekte, die im Rahmen von klimaaaktiv mobil gefördert finden Sie hier.
Für Projekte, für die eine Förderung NACH Umsetzung des Projektes beantragt wird, gelten (exkl. Klimaaktiv mobil):
Zielgruppen
Der Klima- und Energiefonds unterstützt mit seinen vielfältigen Programmen unterschiedlichste Zielgruppen von Betrieben und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationan über Gebietskörperschaften, Privatpersonen bis hin zu Forschungseinrichtungen. Bedingungen für die Teilnahme an Programmen des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumenten, insbesondere den Programm-Leitfäden. In den programmspezifischen Leitfäden werden unter anderem die jeweiligen Zielgruppen, die Fördervoraussetzungen und die Förderhöhen näher definiert.
Auf der Seite des Klima- und Energiefonds können Sie sich über die aktuellen Förderprogramme informieren und nach Zielgruppen filtern.
Richtlinien
Der Klima- und Energiefonds veröffentlicht Richtlinien für den Förderwerbenden hinsichtlich Berichtslegung und projektbezogener Öffentlichkeitsarbeit.
Bautafeln und Hinweistafeln
Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit