Waldfonds - Gebäude in Holzbauweise
Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt - 450 Millionen Euro für 10 Maßnahmen, von denen wir alle profitieren: Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit. Der Waldfonds beinhaltet unter anderem ein Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Grund-, Werk- und Baustoff. Die KPC wickelt in diesem Bereich die Förderung für die Errichtung von großvolumigen Bauten im Wohnbereich und im öffentlichen Bereich, wie Schulen oder Gemeindebauten, ab. Voraussetzung ist die Errichtung in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung.
Hier geht es zur Förderung vom Waldfonds - Gebäude in Holzbauweise
Weitere allgemeine Informationen zum Waldfonds finden Sie unter: www.waldfonds.at.
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen für die Vergabe von Mitteln des Waldfonds bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien. Die Kombination der Förderung aus Mitteln des Waldfonds mit anderen Förderungen (Bund / Land) ist unter Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen möglich.
Die wichtigsten nationalen Grundlagen
Die Sonderrichtlinie Waldfonds kann auf der Homepage des BML unter folgendem Link abgerufen werden: Sonderrichtlinie Waldfonds (bml.gv.at)
Die nationalen Grundlagen basieren auch auf der folgenden europäischen Regelung
Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag
Der Förderungsvertrag wird zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien und der im Online-Antrag genannten antragstellenden Person als förderungswerbende Person abgeschlossen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Projekte, die im Rahmen des Waldfonds gefördert werden finden Sie hier.