Gebäude in Holzbauweise – Österreichische Holzinitiative

Unterkategorie Nachhaltige Bauweise

Alles Wichtige im Überblick

Die Förderung „Gebäude in Holzbauweise- CO2- Bonus“ ist eine befristete Förderaktion der österreichischen Bundesregierung und wird im Rahmen der Förderaktion „Waldfonds“ abgewickelt:

Aktion 2024: Projekteinreichungen sind innerhalb des Zeitfenster (Calls) möglich. Der Call startet mit 01.07.2024 und endet am 29.11.2024 um 12:00 Uhr.

Hier geht es zum Onlineantrag

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sonderrichtlinie Waldfonds geändert wird. Genehmigungen im Rahmen dieses Calls werden erteilt, sobald die 3. Änderung der Sonderrichtlinie (GZ 2024-0.280.049) in Kraft getreten ist. Die entsprechenden Änderungen sind im Informationsblatt sowie in den Detailinformationen bereits berücksichtigt.

Die KPC führt eine formelle Prüfung der Anträge durch, die inhaltliche Prüfung erfolgt im Anschluss durch eine Kommission aus Expertinnen und Experten. Den geplanten Ablauf finden Sie hier: Ablaufgrafik

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #239 

Förderungsansuchen im Rahmen des CO2 Bonus der Österreichischen Holzinitiative – Gebäude in Holzbauweise - können von natürlichen und juristischen Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüssen (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.

Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“).

Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise:

1.) den Neubau sowie Zu- und Ausbau in Holzbauweise von:

  • Gebäuden für öffentliche Zwecke mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche
  • Gebäuden für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche

2.) den Neubau in Holzbauweise von mehrgeschossigen Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens zwei oberirdischen Geschoßen und mindestens vier Wohneinheiten

3.) den Zu- und Ausbau in Holzbauweise von Wohnbauten (wie zum Beispiel auch Dachgeschoßaufbauten) mit mind. 200 m² zusätzliche Netto-Grundfläche und mindestens drei zusätzlichen Wohneinheiten

Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen). Unterirdische Geschoße beziehungsweise Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt und in den Detailinformationen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sonderrichtlinie Waldfonds geändert wird. Genehmigungen im Rahmen dieses Calls werden erteilt, sobald die 3. Änderung der Sonderrichtlinie (GZ 2024-0.280.049) in Kraft getreten ist. Die entsprechenden Änderungen sind im beiliegenden Informationsblatt sowie in den Detailinformationen bereits berücksichtigt.

Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auf der Website des Waldfonds.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Beginn der Maßnahme gilt die effektive Aufnahme der Bauarbeiten beziehungsweise der Liefertermin der förderungsfähigen Holzkonstruktion. Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antragstellung sind umgehend, schriftlich und vor Genehmigung bekannt zu geben.

Eine Übersicht über den Förderungsprozess finden Sie hier: Ablaufgrafik

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt sowie in den Detailinformationen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • einen Energieausweis gemäß OIB- RL 6 (Stand 2019)
  • dass vollständig ausgefüllte Formular „Projektbeschreibung“ inklusive vollständig ausgefülltem Blatt „B“
  • das ausgefüllte und unterfertigte Formular „Massenblatt“
  • eine Baubeschreibung
  • Einreichpläne Maßstab 1:100 in entsprechender Qualität zur Beurteilung der gewählten Holzbau - Konstruktion
  • das ausgefüllte und unterfertigte Formular „Finanzierungsbestätigung“
  • das ausgefüllte und unterfertigte Formular „De-minimis-Förderungen“
  • optional: Ortskernbestätigung

Eine genaue Checkliste finden Sie im Informationsblatt sowie in den Detailinformationen.

Alle Formulare zur Antragstellung

Projektbeschreibung
Massenblatt
Finanzierungsbestätigung
De-Minimis-Förderungen
Formular Bestätigung Ortskern

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt
Detailinformationen

Onlineantrag

Kontakt

Serviceteam Gebäude in Holzbauweise

01/31 6 31-712
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben