FTI Initiative für die Transformation der Industrie (FTI-TDI)

Forschung & Innovation

MODUL II - Integrierte Hochinnovative F&E-Projektverbünde für die Entwicklung und Erprobung von FTI- Pilot- und Demonstrationsanlagen (TRL 4-8)

Alles Wichtige im Überblick

Detailinformation Modul II 
Programmleitfaden FTI TDI

Onlineantrag 

Die Antragsstellung in Modul II für Pilot- und Demonstrationsanlagen hat bis zum 31.10.2024, 14:00 Uhr zu erfolgen.

Zielgruppe des Modul II dieser Forschung, Technologie und Innovations- (FTI) Initiative sind Unternehmen, welche die Umsetzung einer Pilot- und Demonstrationsanlage (P&D) in Kombination mit einem Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Projekts anstreben. Dazu zählen insbesondere Unternehmen der produzierenden Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Technologieanbieter entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

FTI - Pilot- und Demonstrationsanlagen, die in Modul II gefördert werden, mit hohem innovativem Charakter, die in Kombination mit kooperativen F&E-Projekten beziehungsweise F&E-Leitprojekten umgesetzt werden. Der Antrag des F&E- Projekts ist bei der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu stellen, zugehörige Pilot und Demonstrations- (P&D) Anlagen sind bei KPC zu beantragen.

Diese FTI - Pilot- und Demonstrationsanlagen dienen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien beispielsweise im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen, Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern, Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, sowie sonstige Maßnahmen zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab.

  • Investitionen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern
  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen zur Energiegewinnung aus biogenen Abfällen oder aus Abfällen mit relevanten biogenen Anteilen
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen
  • sowie weitere Umweltschutzmaßnahmen, die in der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland (InvestFRL UFI 2022f) § 4 aufgezählt werden

Eine Förderung für die Errichtung von Neuanlagen ist ebenfalls möglich. Neben der Anlage wird auch die Planung derselben mit bis 10% der Projektkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Weitere Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung FTI – Initiative für die Transformation der Industrie (FTI-TDI) finden Sie hier.

Antrag

  • Ein Vorgespräch ist bei allen Einreichungen in Modul II mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der FFG und der KPC zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben verpflichtend und muss bis spätestens 13.09.2024 über die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der FFG vereinbart werden
  • Die Einreichung der Antragsunterlagen für die FTI-Pilot- und Demonstrationsanlage erfolgt online bei der KPC als der zuständigen Abwicklungsstelle bis spätestens 31.10.2024. Eine gesonderte Einreichung der des dazugehörigen F&E Projekts erfolgt ebenfalls bis 31.10.2024 bei der FFG.
  • Bitte beachten Sie, dass das Ansuchen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der KPC einlangen muss.
  • Beachten Sie auch, dass nur fristgerecht und vollständig bei der KPC eingereichte Förderansuchen berücksichtigt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Projektskizze für verpflichtendes Vorgespräch
  • eine technische Beschreibung inklusive Projektziel und Neuheitsgrad (in Englisch)
  • technische Datenblatt, Darstellung des Umwelteffekts in kWh, Einsparung in Tonnen
  • Kostenschätzung
  • Zeitplan zur Umsetzung
  • Förderantrag F&E- Projekt
  • Zustimmung zu projektspezifischen Datenaustausch der Förderagenturen (FFG, KPC und Klima- und Energiefonds)

Zum Zeitpunkt der Detailprüfung wird benötigt:

  • Angebote und Kostenvorschläge
  • Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
  • ein Konsortialvertrag bei mehreren Projektpartnern oder Projektpartnerinnen
  • ein Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro

Stellen Sie Ihren Antrag auf eine ergänzende Umweltförderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum KPC-Online-Antrag
Hier geht es zum FFG-Online-Antrag

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Alle Formulare zur Antragstellung
Projektskizze für verpflichtendes Vorgespräch (P&D)
Technisches Datenblatt
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Weitere Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung FTI – Initiative für die Transformation der Industrie (FTI-TDI) finden Sie hier

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #188 

Kontakt

Christof Horvath
Constantin Vallery

01/31 6 31-719
fti-tdi(at)kommunalkredit.at

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