NEU: Förderungsangebot „Energieeffiziente Sportstätten und Rettungsorganisationen“ – bis zu 50% Förderung!

Die Programme „Energieeffiziente Sportstätten“ und „Energieeffiziente Rettungsorganisationen“ starten am 03. Juli 2024. Nähere Informationen finden Sie hier.

14. Juni 2024
2 min. Lesezeit

Die neuen Förderprogramme (Start am 03.07.2024)  bieten Förderungen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten für gebäudebezogene Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie.

Wer kann einreichen?

  • Sportstätten:

Alle natürlichen sowie juristischen Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten oder Wettkämpfe genutzt werden.

  • Rettungsorganisationen:

Anerkannte Rettungsorganisationen sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Dazu gehören Hilfs- und Rettungseinrichtungen (ausgenommen Feuerwehren), insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen.
 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Thermische Gebäudesanierung - umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
  • Energiesparmaßnahmen – zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Auch Planung und Montage sind förderungsfähig!
 

Details zu: „Energieeffiziente Sportstätten

Es steht ein Gesamtbudget von 56 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 2,2 Millionen Euro.

Die Voraussetzungen sind:

  • Überwiegende Nutzung des Gebäudes als Sportstätte
  • Mindestens 20% der Nutzungszeiten müssen dem Hobby- oder Amateursport zur Verfügung stehen
  • Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000 Euro

Hier geht es zur Förderung
 

Details zu „Energieeffiziente Rettungsorganisationen“

Es steht ein Gesamtbudget von 50 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

Die Voraussetzungen sind:

  • Überwiegende Nutzung des Gebäudes für Tätigkeiten der Rettungsorganisation zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Untergeordnete Anteile für andere Nutzungen (wie Werkstätten, Nahversorger, Gastronomie) werden mitgefördert.
  • Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000 Euro

Hier geht es zur Förderung

 

Kontakt

Serviceteam Energieeffiziente Rettungsorganisationen

01/31 6 31-723

umwelt(at)kommunalkredit.at

 

Copyright Fotos: © A9 STUDIO / Shutterstock

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