NEU: Förderungsangebot „Energieeffiziente Sportstätten und Rettungsorganisationen“ – bis zu 50% Förderung!

Die Programme „Energieeffiziente Sportstätten“ und „Energieeffiziente Rettungsorganisationen“ starten am 03. Juli 2024. Nähere Informationen finden Sie hier.

14. Juni 2024
2 min. Lesezeit

Die neuen Förderprogramme (Start am 03.07.2024)  bieten Förderungen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten für gebäudebezogene Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie.

Wer kann einreichen?

  • Sportstätten:

Alle natürlichen sowie juristischen Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten oder Wettkämpfe genutzt werden.

  • Rettungsorganisationen:

Anerkannte Rettungsorganisationen sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Dazu gehören Hilfs- und Rettungseinrichtungen (ausgenommen Feuerwehren), insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen.
 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Thermische Gebäudesanierung - umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
  • Energiesparmaßnahmen – zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Auch Planung und Montage sind förderungsfähig!
 

Details zu: „Energieeffiziente Sportstätten

Es steht ein Gesamtbudget von 56 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 2,2 Millionen Euro.

Die Voraussetzungen sind:

  • Überwiegende Nutzung des Gebäudes als Sportstätte
  • Mindestens 20% der Nutzungszeiten müssen dem Hobby- oder Amateursport zur Verfügung stehen
  • Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000 Euro
     

Details zu „Energieeffiziente Rettungsorganisationen“

Es steht ein Gesamtbudget von 50 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

Die Voraussetzungen sind:

  • Überwiegende Nutzung des Gebäudes für Tätigkeiten der Rettungsorganisation zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Untergeordnete Anteile für andere Nutzungen (wie Werkstätten, Nahversorger, Gastronomie) werden mitgefördert.
  • Mindestinvestitionssumme pro Antrag: 10.000 Euro

 

Kontakt

Serviceteam Energieeffiziente Rettungsorganisationen

01/31 6 31-723

umwelt(at)kommunalkredit.at

 

Copyright Fotos: © A9 STUDIO / Shutterstock

Zurück zu allen Neuigkeiten
nach oben