Die Spannbreite an Förderungsmöglichkeiten reicht von der Wiederherstellung von Ökosystemen über die Gewässervernetzung und Entsiegelung bis hin zu Maßnahmen in Siedlungsgebieten oder zur Vorbeugung von Hochwasserfolgen.
Wer kann einreichen?
Einreichen können natürliche sowie juristische Personen und Personengesellschaften in Österreich. Manche Maßnahmen können jedoch ausschließlich von Gemeinden oder Städten eingereicht werden.
Überblick der ab 10. März 2025 förderungsfähigen Maßnahmen:
Projektkategorie 1: Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung und Sicherung von Auenverbund und Gewässervernetzungen zur Erfüllung ihrer wichtigen ökologischen Funktionen sowie die Sicherung der Vernetzung von biodiversitätsrelevanten Flächen durch Lebensraumkorridore.
Projektkategorie 2: Umsetzung von Projekten zur Entsiegelung von Böden inklusive Initialmaßnahmen zur Wiederherstellung einer standortgerechten Biodiversität.
Projektkategorie 3: Umsetzung von Kleinprojekten zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität in Siedlungsgebieten.
Projektkategorie 4: Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte, sowie Flächen und Lebensräumen entlang von Bächen und Flüssen, die für den Schutz vor und die Vorbeugung von Hochwasserfolgen bedeutend sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten der beantragten Maßnahmen müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen maximal 500.000 Euro betragen. Die effiziente Mittelverwendung stellt einen wesentlichen Bewertungsschwerpunkt dar.
Einen Förderungssatz von bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten erhalten Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen (z.B. Gemeinden, NGOs, nicht gewinnorientierte Vereine, Universitäten) sowie Förderungswerber:innen nach Agrarischer Freistellungsverordnung (z.B. landwirtschaftliche Betriebe).
Auch bei De-minimis-Förderungen können bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten gedeckt werden.
Förderungen für Wettbewerbsteilnehmer:innen gemäß AGVO (z.B. Unternehmen, gewinnorientierte Vereine, Planungsbüros) decken 70-90 % der förderungsfähigen Kosten, je nach Unternehmensgröße.
Bis wann sind Einreichungen möglich?
Die Ausschreibung läuft noch bis zum 23. Juni 2025.
An weitere Informationen und zur Online-Antragstellung gelangen Sie unterwww.biodiversitaetsfonds.com
Kontakt
biodiversitaetsfonds(at)kommunalkredit.at
01/31 6 31 807
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