Am 12.01.2024 wurden die aktualisierten Förderungsbedingungen für die Photovoltaik-Landesförderung Wien veröffentlicht
Neben der Anhebung der Förderungsobergrenze auf 1.000 kWp sind nun auch Förderungs-Zuschläge für die Errichtung von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnbauten (MGWB) möglich. MGWB sind Bestandsgebäude ab Bauklasse 3 (ab 9 m Höhe oder Erdgeschoß und mindestens 2 weitere Obergeschoße exkl. Dachgeschoß) mit mindestens 3 Wohneinheiten und zumindest 50 % Wohnnutzung.
Weiters können nun auch Erweiterungen bestehender Photovoltaik-Anlagen durch Landesmittel unterstützt werden.
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern wurde bis 31.12.2025 verlängert. Hier können Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen“ wie beispielsweise Konfessionsgemeinschaften, Vereine sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände, etc.) einen Antrag stellen.
Ab 2024 ist die Einreichung ganzjährig (auch während der OeMAG-Calls)möglich, wobei die Doppelförderung durch Landesmittel und Bundesmittel (Klima- und Energiefonds bzw. OeMAG) aber weiterhin nicht zulässig ist.
Zu den Förderungen:
Privatpersonen:
Photovoltaik Wien-Stromspeicher
Betriebe:
Wiener Landesförderung Photovoltaik
Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer
Wiener Landesförderung Photovoltaik Gründächer
Wiener Landesförderung Stromspeicher
Kontakt
Serviceteam Photovoltaik
01/31 6 31-730
wien-pv(at)kommunalkredit.at
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