E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder 2023

Unterkategorie E-Fahrzeuge

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden

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Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern 2023

Aktion 2023 – wurde mit 29.02.2024 erfolgreich beendet

Die befristete Förderaktion wurde am 29.02.2024 um 12 Uhr plangemäß beendet. Antragstellungen sind daher nicht mehr möglich.

Aktion 2024

Diese Förderungsaktion wird 2024 fortgeführt. Der Aktionsstart ist für April geplant. Weitere Informationen zur neuen Förderungsaktionen finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf www.umweltfoerderung.at. Es werden – so wie bisher – Rechnungen bis zu 9 Monate rückwirkend akzeptiert. Das heißt, es kann auch für im März gekaufte Transporträder / Falträder / E-Bikes ein Antrag gestellt werden. Es gelten die Förderungskriterien des zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Leitfadens. Förderdetails werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von

  • Elektro-Fahrrädern (Mindestanzahl 5 Stück)
  • (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 80 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max 25 km/h betragen)
  • und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Fahrräder und (E-)Transporträder verläuft in einem 1-stufigen Verfahren.

Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines Mobilitätsbonus des österreichischen Sportfachhandels und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext, den Sie im Leitfaden finden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis Erklärung 

Weitere Informationen zur Antragstellung

Liste der förderungsfähigen Transporträder
Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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