E-PKW für Betriebe mit Kaufvertrag aus 2022

Mobilitätsmanagement

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden 
FAQ

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #166 

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung (N1 ≤ 2,0 TONNEN + M1)

Die Förderaktion für E-PKW mit Kaufvertrag aus 2022 wurde beendet.

Die Förderungsmittel sind vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund sind Registrierungen nicht mehr möglich. Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink sowie die Frist für die Antragstellung wurden im Registrierungs-E-Mail übermittelt. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Die Förderung beträgt:

  • 1.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) bzw.
  • 500 Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV); PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.

Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges der E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.000 Euro pro BEV/FCEV bzw. 500 Euro pro PHEV/REX/REEV gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Verkaufspreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). NEUREGISTRIERUNGEN SIND NICHT MEHR MÖGLICH.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie weiters eine Depotzahlung von mindestens 1.200 bzw. 600 Euro brutto erforderlich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung

Häufig gestellte Fragen
Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge (Betriebe)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Leitfaden

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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