Green Finance

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Leitfaden
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Unterstützung zur besseren Finanzierbarkeit von Klimaschutzprojekten

 

Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds

Die Aktion 2024 ist abgeschlossen.

Einreichungen zur Aktion 2024 waren bis 28.02.2025 14:00 Uhr möglich. Sobald Informationen über einen neuen Call vorliegen, werden Sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Einreichberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen finden Sie hier: Leitfaden.

Gefördert werden Dienstleistungen zur Verbesserung der Finanzierbarkeit von Klimaschutzprojekten in den Bereichen:

  1. Professionelle Darstellung des Business-Case
  2. Transparente und professionelle Darstellung der Nachhaltigkeitsaspekte
  3. Finanzierungsrelevante Kommunikationskonzepte

Detaillierte Informationen finden Sie hier: Leitfaden.

Beurteilung

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der KPC prüfen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen hinsichtlich der formalen Anforderungen der Ausschreibung. Nach positiver Formalprüfung werden die Projekte zur inhaltlichen Beurteilung an die externen Experten und Expertinnen der Fachjury übermittelt.

Genehmigung

Nach der Beurteilung durch die Fachjury werden die Projekte dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung oder Ablehnung empfohlen. Im Fall der positiven Entscheidung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag.

Annahme

Zur Annahme des Förderungsvertrages müssen Sie die Annahmeerklärung unterschreiben und uns über die Online-Plattform zurücksenden.

Erst nachdem Sie die unterfertigte Annahmeerklärung übermittelt haben, ist der Vertrag rechtsgültig. Zur Bestätigung erhalten Sie von uns ein Schreiben über den erfolgten Vertragsabschluss.

Kontakt

Serviceteam Green Finance

01/31 6 31-742
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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