LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20kW
Unterkategorie Beleuchtungssysteme
Alles Wichtige im Überblick
Wenn Sie (Sportclub, Gemeinde) einen Antrag für die Umrüstung von Flutlichtanlagen bei Sportstätten stellen möchten, dann bringen Sie diesen - mit höherer Förderintensität - im Förderungsschwerpunkt Energieeffiziente Sportstätten ein.
Informationsblatt
Onlineantrag
Datenblatt
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LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 KW
Förderungsmittel für Beleuchtungsoptimierungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden:
- Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
- Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
- Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Steuerungselektronik
- Montageleistungen
Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Informationen zu Förderungen von LED Umrüstungen im Innenbereich < 20 kW Anschlusswert finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/led
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Formular „Leuchtenaufstellung, Bestätigung der Qualitäts- und Effizienzanforderungen“ vom Antragsteller und vom einem zertifizierten Lichtplaner unterfertigt
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Beleuchtungsoptimierungen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Beleuchtungsoptimierung
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Informationsblatt Tirol
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Leuchtenaufstellung, Bestätigung der Qualitäts- und Effizienzanforderungen
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
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Kontakt
Serviceteam LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung,
Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW
01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at
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