Mustersanierung (abgelaufen)

Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
Datenblatt 

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Mustersanierung

Befristete Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds

Förderaktion 2023 ist am 13.09.2024 um 12:00 Uhr zu Ende gegangen.

NEUE Förderaktion „Leuchttürme der Wärmewende“. Einreichungen sind ab 19.11.2024 unter „Leuchttürme der Wärmewende“ möglich.

Förderungsmittel für das Programm Mustersanierung werden für alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten bereitgestellt. Es können auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung beantragen.

Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz


Zusätzlich in dieser Förderungsaktion auch

  • Versorgungsgemeinschaften und
  • Gebäudekonsortien


Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes:

Thermisch-energetische Gebäudesanierung

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (ausgenommen Kunststofffenster und -türen
  • Außenliegende Verschattungssysteme
  • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme

  • Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer

  • Fassadenbegrünung: Fassadengebundene und Bodengebundene Begrünung


Zusätzlich in dieser Förderungsaktion auch

  • Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwasser

  • Anlagen zur Regenwassernutzung

  • Wärmerückgewinnung aus Grauwasser


Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Effizienz:
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Photovoltaik-Anlagen sowie Photovoltaikfassaden inkl. Speicher
  • Biomasse-Einzelanlagen
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Wärmepumpen
  • Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung von in der Mustersanierung beantragten Gebäuden
  • Umstellung auf LED-Systeme
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring
  • Mehrkosten für Bauteilaktivierung
  • Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung
  • hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen
     

Im Rahmen der thermisch-energetischen Sanierung und der Anwendung erneuerbarer Energieträger müssen Sie ein Energieverbrauchsmonitoring-System implementieren und die dafür erforderliche Messausstattung installieren. Die Daten des Energieverbrauchsmonitoring-Systems werden gegebenenfalls im Zuge eines Begleitprogramms ausgewertet und veröffentlicht. Im ersten Betriebsjahr ist mittels der Daten von entsprechend befähigten Experten eine Optimierung der Haustechnikanlagen vorzunehmen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt anschließend online bei der KPC.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • die vollständig ausgefüllten technischen Daten- und Kostenblätter
  • eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme (inkl. Bestands- und Einreichpläne)
  • Energieausweise vor und nach der Sanierung gemäß OIB-Richtlinie (Stand 2015 oder 2019)
  • einen Nachweis, dass das betroffene Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung vor mehr als 20 Jahren bewilligt bzw. errichtet wurde (Datum der erstmaligen Baubewilligung).
  • Detaillierte Kostenaufstellung
  • alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide
  • einen Bericht Ihres Kreditinstitutes ab einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro
  • ein von der Planungsberatung unterfertigtes Beratungsprotokoll
  • bei denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden im Ensembleschutz: Bescheinigung des Bundesdenkmalamtes über die geplanten Maßnahmen

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.  

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Datenblatt zur Mustersanierung 
Bericht des Kreditinstituts 
Beratungsprotokoll Energieverbrauchsmonitoring 
Nachantrag 

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden Mustersanierung

Kontakt

Planungsberatung
Grazer Energieagentur GmbH
Georg Prem, BSc.

0316-811848-29
mustersanierung(at)grazer-ea.at

Serviceteam Mustersanierung

01/31 6 31-712
umwelt(at)kommunalkredit.at

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