ELER & EFRE

ELER 23-27

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (GSP 23-27) ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Er unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum.

 

Programmstrategie und Ziele

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und verfolgt folgende strategische Ziele:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
  • ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften.


In den von der KPC abgewickelten Förderungsinstrumenten ist eine Kofinanzierung aus ELER-Mitteln möglich für:

  • Projekte der Umweltförderung im Inland (UFI) aus den Förderungsbereichen Biomasse-Nahwärmeanlagen; Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen; 
  • Projekte des Förderungsprogramms klimaaktiv mobil aus den Förderungsbereichen Verkehrs- und Mobilitätsmaßnahmen;
  • Projekte aus dem Budget des Klima - und Energiefonds für Investitionsförderungen Mittlere Speicher
  • Projekte aus der Gewässerökologie
  • Projekte aus dem Naturschutz

 

Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung im jeweiligen Förderungsbereich, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird. Um ein Projekt im Rahmen des ELER zu fördern, müssen die festgelegten Auswahlkriterien erfüllt sein.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen

 

Publizitätsbestimmungen

Wird ein Projekt ELER-Kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 zu informieren.

  • Bei Projekten mit einer Gesamtförderung von mehr als 10.000 Euro ist ein Anschlag/Poster im Format A3,
  • bei einer Gesamtförderung von mehr als 50.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer eine Erläuterungstafel im Format A4 und
  • bei einer Gesamtförderung von mehr als 500.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer ein Hinweisschild im Format A4 anzubringen.

In der nachstehenden Aufstellung finden Sie sowohl das Informationsblatt zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027.

Informationsblatt zu den Publizitätsvorgabe

 

Rechtliche Grundlagen 

GAP-Strategieplan
ELER-Verordnung​​​​​​
GAP-Verordnung

 

Weitere Informationen

Broschüre GAP-Strategieplan
GSP 23-27 beim BML

Kontakt

Katharina Colom

01/31631-356

K.Colom(@)Kommunalkredit.at 

EFRE 21-27

EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Der EFRE zielt darauf ab, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken und die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern.

In der laufenden Förderperiode 2021-2027 liegt der Hauptfokus des EFRE auf „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" (IBW/EFRE), wobei mit dem österreichischen Programm IBW/EFRE & JTF (Just Transition Fund) ein nachhaltiges Wachstum und damit eine Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch unterstützt werden soll. Darüber hinaus soll Beschäftigung geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen langfristig gestärkt werden.

Das Programm IBW/EFRE & JTF Österreich 2021-2027 umfasst das gesamte Bundesgebiet Österreichs – die Übergangsregion Burgenland sowie die restlichen acht Bundesländer, die sogenannten stärker entwickelten Regionen.

In Summe stehen für die Förderungsperiode 2021-2027 rund 597 Millionen Euro an EU-Mitteln für die Förderung von Projekten in Österreich zur Verfügung.

 

PROGRAMMSTRATEGIE UND -ZIELE

Entsprechend den Vorgaben in der EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058 adressiert das österreichische IBW/EFRE & JTF-Programm die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele:

Priorität 1 „Innovation“

  • Spezifisches Ziel 1.1: Ausbau FTI-Kapazitäten
  • Spezifisches Ziel 1.3: Wettbewerbsfähigkeit von KMU


Priorität 2 „Nachhaltigkeit“

  • Spezifisches Ziel 2.1: Energieeffizienz und THG-Reduktion


Priorität 3 „Territoriale Entwicklung“

  • Spezifisches Ziel 5.1: Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
  • Spezifisches Ziel 5.2: Integrierte ländliche Entwicklung


Priorität 4 „Übergang“

  • Bewältigung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft


Die KPC kofinanziert in der Förderungsperiode 2021-2027 gemäß Priorität 2 Projekte im Bereich Energieeffizienz und THG-Reduktion mit EFRE-Mitteln. Eine Kofinanzierung von Projekten wird voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2024 erfolgen.

 

PUBLIZITÄTSBESTIMMUNGEN

Wird ein Projekt EFRE-kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem IBW/EFRE & JTF-Programm 2021-2027 zu informieren.

Während der Projektdurchführung ist ein A3-Plakat am Projektstandort anzubringen und – sofern der Projektträger über eine offizielle Website verfügt – dort eine Kurzbeschreibung des Projektes von mind. 250 Zeichen (inkl. Leerzeichen), das EU-Förderlogo und ein Hinweis auf die Programm-Website www.efre.gv.at zu platzieren.

Bei Projekten mit Gesamtkosten von mehr als 500.000 Euro ist – sobald mit der Umsetzung des Projektes begonnen wird bzw. das Investitionsgut in Betrieb genommen wird – an Stelle des A3-Plakats eine langlebige Tafel am Projektstandort anzubringen. Diese Erinnerungstafel wird zentral produziert und den Projektträgern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bestellung erfolgt durch die KPC.

In der nachstehenden Aufstellung finden Sie alle wichtigen Unterlagen zu den Publizitätsbestimmungen des IBW/EFRE & JTF-Programms 2021-2027 sowie druckfähige Vorlagen für die Erstellung des A3-Plakats.

 

Leitfaden für Projektträger:innen zu Kommunikation & Sichtbarkeit

Vorlage A3-Plakat

Leitlinie zur Verwendung des EU-Emblems
 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

EU-Verordnung

EFRE-Verordnung

EFRE-Programm
 

WEITERE INFORMATIONEN

ÖROK Geschäftsstelle 

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen

Fragebogen zu horizontalen Prinzipien

Informationsblatt separate Rechnungsführung und Rechnungsführungscodes

EFRE Mustervertrag (folgt in Kürze)

Kontakt

Andrea Jamek

01/31631-286

a.jamek(at)kommunalkredit.at

Weitere Förderungsinstrumente

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