LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW

Unterkategorie Beleuchtungssysteme

Alles Wichtige im Überblick

Wenn Sie (Sportclub, Gemeinde) einen Antrag für die Umrüstung von Flutlichtanlagen bei Sportstätten stellen möchten, dann bringen Sie diesen - mit höherer Förderintensität - im Förderungsschwerpunkt Energieeffiziente Sportstätten ein.

Informationsblatt 
Onlineantrag

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #333 

Förderungsmittel für Beleuchtungsoptimierungen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert werden:

  • Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
  • Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Steuerungselektronik
  • Montageleistungen

Neben der Anlage werden auch die Lichtplanungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Informationen zu Förderungen von LED Umrüstungen im Innenbereich < 20 kW Anschlusswert finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/led

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Formular „Leuchtenaufstellung, Bestätigung der Qualitäts- und Effizienzanforderungen“ vom Antragsteller und vom einem zertifizierten Lichtplaner unterfertigt
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
     

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Beleuchtungsoptimierung

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:

Informationsblatt Tirol   

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Leuchtenaufstellung, Bestätigung der Qualitäts- und Effizienzförderungen

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung,
Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW

01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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