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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #736 

Fischaufstiegshilfen, Renaturierung der Gewässer, etc.

Förderungsmittel für die kommunale Gewässerökologie werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m. bereitgestellt, die Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursacht.

Gefördert werden Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)
  • zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können.

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden. Zuständige Ämter in den Landesregierungen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technischer Bericht
  • Übersichtsplan
  • Katalog
  • Kostenschätzung
  • Erforderlichen Bescheid
  • Fotos
  • Übertragung der Foto-Nutzungsrechte

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Gewässerökologischen Maßnahmen bitte ausschließlich online über "Meine Förderung"  (Registrierung und Login erforderlich).

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Formular zur Antragstellung

Formblatt Katalog
Übertragung Foto-Nutzungsrechte

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien
Spezialthemen

Weiterer Link

Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer

Kontakt

Serviceteam Wasserwirtschaft

01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at

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