Klimafitte Kulturbetriebe (KLIEN/BMKÖS 2022/2023)

Klimafitte Kulturbetriebe

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #729 

Eine Förderungsaktion dotiert aus Mitteln des Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union

Befristete Förderungsaktion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Aktion 2022/2023: Projekteinreichungen sind innerhalb mehrerer Ausschreibungen möglich.

  • Erste Ausschreibung: beendet (10.10.2022 – 15.03.2023)
  • Zweite Ausschreibung: beendet (16.03.2023 – 29.09.2023)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Einreichunterlagen:

Der Energieberatungsbericht bildet den Nachweis über die Inanspruchnahme eines unabhängigen Energieberaters muss alle möglichen energetischen Einsparungspotentiale inkl. Umsetzungskonzept beinhalten.

Das Nachhaltigkeitskonzept soll Möglichkeiten und Maßnahmen des Betriebes zu einer umfassenden Ökologisierung (energetischen, sozialen oder ökologischen Aspekten) darstellen.

Nähere Infos dazu finden sie in den FAQ´s.

Auf Grundlage der Sonderrichtlinie Klimafitte Kulturbetriebe zulässige FörderungswerberInnen sind Unternehmen, sowie auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert, bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind.

Gefördert werden folgende ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume):

 

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen

Genaue Informationen für Ihr Projekt bzw. zu den jeweiligen spezifischen Fördervoraussetzungen der möglichen Maßnahmen finden Sie im Leitfaden und in den FAQ´s.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien für Ihr Projekt und die möglichen Maßnahmen finden Sie im Leitfaden sowie den FAQ´s.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung

  • das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Dokument „Projektbeschreibung“
  • das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular „Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan“
  • ein Energieberatungsbericht mit einem Umsetzungskonzept (inkl. Kostenschätzung und Energieeinsparung)
  • ein Nachhaltigkeitskonzept, welches beispielsweise Maßnahmen zur Ökozertifizierung, Kreislaufwirtschaft, etc. beinhaltet.

Eine genaue Auflistung finden Sie im Leitfaden unter Punkt 7. Einreichunterlagen sowie unter den spezifischen Förderungsvoraussetzungen der möglichen Maßnahmen.

Alle Formulare zur Antragstellung

Projektbeschreibung
Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden
Nachantrag
FAQs
Infoblatt Leasing, Mietkauf und Contracting

Kontakt

Serviceteam Klimafitte Kulturbetriebe

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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