Landesförderung Tirol
Förderung von Energiesparmaßnahmen und Erneuerbaren Energieträgern
Das Land Tirol unterstützt im Rahmen seines Wirtschaftsförderungsprogramms mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen Vorhaben von gewerblichen Unternehmen, durch die Energie eingespart wird oder erneuerbare Energieträger genutzt werden. Das Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol versteht sich weitgehend als Ergänzung zu den Förderungsmöglichkeiten der Umweltförderung im Inland (UFI) und des Klima- und Energiefonds (KLIEN).
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH wickelt in nachfolgend angeführten Förderungsschwerpunkten im Auftrag des Landes Tirol ab. Mit der Einreichung des Antragsformulars wird in diesen Bereichen automatisch auch die Förderung des Landes Tirol beantragt und von der KPC bearbeitet. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Tirol ist, dass sich der Projektstandort im Land Tirol befindet.
Weitere Förderungsprogramme werden vom Land Tirol direkt bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie unter Landesförderung Tirol
Förderungsbereiche die von der KPC abgewickelt werden
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
- Thermische Gebäudesanierungen
- Wärmepumpen
- Energiesparen in Betrieben
- Wärmerückgewinnungsanlagen
- Stromerzeugung in Insellagen
- Thermische Solaranlagen
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie imInformationsblatt für Unternehmen
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Förderungen des Landes Tirol bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigste nationale Grundlage
Richtlinie für Unternehmen
Die nationale Grundlage basiert auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
„De-minimis“-Verordnung
Kontakt
01/31 6 31-729
umwelt(at)kommunalkredit.at
Landesförderung Vorarlberg
Förderung von Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren Energieträgern
Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen seines Programmes „Energiesparen für KMU“ mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen Vorhaben von gewerblichen Unternehmen, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden. Das Programm „Energiesparen für KMU“ des Landes Vorarlberg versteht sich weitgehend als Ergänzung zu den Förderungsmöglichkeiten der Umweltförderung im Inland (UFI).
Die Kommunalkredit Public Consulting wickelt in nachfolgend angeführten Förderungsschwerpunkten das Programm „Energiesparen für KMU“ im Auftrag des Landes Vorarlberg ab. Mit der Einreichung des Antragsformulars für die Umweltförderung im Inland wird in diesen Bereichen automatisch auch die Förderung des Landes Vorarlberg beantragt und von der KPC bearbeitet. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Vorarlberg ist, dass sich der Projektstandort im Land Vorarlberg befindet.
Weitere Förderungsprogramme werden vom Land Vorarlberg direkt bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Energieförderung Vorarlberg
Landesförderungen im Bereich E-Mobilität Vorarlberg
Förderungsbereiche, die von der KPC abgewickelt werden
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie Fernwärmebetreiber unabhängig von ihrer Unternehmensgröße. Der Standort für das zu fördernde Projekt muss in Vorarlberg sein. Projekte aus folgenden Bereichen können mit einer zusätzlichen Landesförderung unterstützt werden:
- Thermische Solaranlagen
- Holzheizung
- Fernwärmeanschlüsse
- Biomasse Mikronetze
- Energiesparmaßnahmen in Betrieben
- Wärmerückgewinnungen
- Wärmepumen
- Thermische Gebäudesanierungen
- Klimatisierung und Kühlung für Betriebe
Alle Formulare zur Antragsstellung: Informationsblatt
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Förderungen des Landes Vorarlberg bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigste nationale Grundlage
Richtlinie
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die nationale Grundlage basiert auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
„De-minimis“-Verordnung
Kontakt
01/31 6 31-729
umwelt(at)kommunalkredit.at
Landesförderung Wien
Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher-Anlagen
Das Land Wien unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen durch Förderungen im Bereich Klima und Energie – für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Umweltpolitik.
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH wickelt nachfolgend angeführte Förderungsschwerpunkte im Auftrag des Landes Wien ab. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Wien ist, dass die Anlage in Wien errichtet wird.
Weitere Förderungsprogramme werden vom Land Wien direkt bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie unter Landesförderung Wien
Förderungsbereiche, die von der KPC abgewickelt werden
Der Antrag auf Förderung kann von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die in Wien eine Anlage errichten werden.
- Photovoltaikanlagen
- Stationäre Stromspeicher
Bitte beachten Sie, dass in diesem Förderungsbereich die Antragstellung über ein Online-Antragsformular bei der Kommunalkredit Public Consulting erfolgt.
Hier geht es zum Onlineantrag Photovoltaik-Anlagen Wien für Privatpersonen
Hier geht es zum Onlineantrag Photovoltaik-Anlagen Wien für Betriebe und juristische Personen
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Wien für Privatpersonen
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Wien für Betriebe und juristische Personen
Weitere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier
Weitere Informationen zu Speicher-Anlagen finden Sie hier
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Photovoltaik-Anlagen
Informationsblatt zu Stromspeicher-Anlagen
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Förderungen des Landes Wien bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigste nationale Grundlage
Richtlinie
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die nationale Grundlage basiert auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Kontakt
Serviceteam Photovoltaik
01/31 6 31-730
01/31 6 31-99730
wien-pv(at)kommunalkredit.at