Öko-Sonderausgaben-pauschale

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

Allgemeine Information

Ab demVeranlagungsjahr 2022 können Ausgaben für

  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
  • den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988), sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht, und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.

Nur Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen, die ein privat genutztes Gebäude bzw. einen privat genutzten Gebäudeteil betreffen, berechtigen zur Inanspruchnahme des Pauschales. In Frage kommen daher vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen. Sanierungsmaßnahmen, die ein betrieblich genutztes oder vermietetes Gebäude bzw. Teile eines solchen betreffen, sind nicht begünstigt.
 

Wer kann das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?

  • ausschließlich natürliche Personen, die die Förderung empfangen haben (bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist jeder Eigentümer anteilig anspruchsberechtigt).

Bei einer Personengesellschaft kommt die Berücksichtigung des Pauschales bei einem Gesellschafter nur dann in Betracht, wenn es sich um eine natürliche Person handelt und die Ausgabe keine Betriebsausgabe darstellt.
 

Bei welchen Förderungsbereichen der KPC kann für das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch genommen werden?

  • Raus aus Öl und Gas - Kesseltausch für Private
  • Sanierungsscheck - Thermische Gebäudesanierung für Private
  • Raus aus Öl und Gas für Betriebe – Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
  • Thermische Gebäudesanierung für Betriebe


Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche und weiterführende Information zum Öko-Sonderausgabenpauschale, sowie Anspruchs- und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: Öko-Sonderausgabenpauschale (bmf.gv.at)

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