Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #178 

Abwasserreinigungsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen, etc.

Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung werden für alle privaten und juristischen Personen, die einen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz von mehr als 100 Metern für den eigenen Bedarf errichten, bereitgestellt.

Gefördert werden:

  • die Ersterrichtung von Kanalanschlussleitungen (inkl. der zugehörigen Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) mit einer Länge von mindestens 100 Meter
  • die Sanierung von Kanalanschlussleitungen älter als 40 Jahre mit einer Länge von mindestens 100 Meter

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.

Zuständige Ämter in den Landesregierungen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das Förderungsansuchen für Kanalanschlussleitungen

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Ansuchen

Weitere Informationen zur Antragstellung

Förderungssätze
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Novelle zur Förderungsrichtlinie
Technische Richtlinien 
Spezialthemen

Kontakt

Serviceteam Wasserwirtschaft

01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at

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