(E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2023
Strom
Alles Wichtige im Überblick
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Anschaffung von Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern 2023
Aktion 2023 – wurde mit 29.02.2024 erfolgreich beendet
Die befristete Förderaktion wurde am 29.02.2024 um 12 Uhr plangemäß beendet. Antragstellungen sind daher nicht mehr möglich.
Aktion 2024
Diese Förderungsaktion wird 2024 fortgeführt. Der Aktionsstart ist für April geplant. Weitere Informationen zur neuen Förderungsaktionen finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf www.umweltfoerderung.at. Es werden – so wie bisher – Rechnungen bis zu 9 Monate rückwirkend akzeptiert. Das heißt, es kann auch für im März gekaufte (E-)Transporträder und (E-)Falträder ein Antrag gestellt werden. Es gelten die Förderungskriterien des zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Leitfadens. Förderdetails werden zeitnah bekannt gegeben.
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung von
- (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 80 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen)
- und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Die Einreichung für die Förderungsaktion (Elektro-)Transporträdern und (Elektro-)Falträdern verläuft in einem 1-stufigen Verfahren.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines Mobilitätsbonus des österreichischen Sportfachhandels und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext, den Sie im Leitfaden finden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen (E-)Transporträder
Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
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Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-733
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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