Finanzierung des Hochwasserschutzes
Im Rahmen des integrierten Hochwasserrisikomanagements zur Vermeidung neuer und Verminderung bestehender Hochwasserrisiken können die Projektierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Erstellung von übergeordneten Planungen und Gefahrenzonenplanungen finanziert werden.
Vorrang hat dabei die Vorsorge (Prävention) gegenüber der Nachsorge (Schadensbehebung nach Katastrophenereignissen) sowie die Erhaltung naturräumlicher Schutzwirkungen gegenüber der Durchführung technischer Schutzmaßnahmen.
Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Finanzierung für den Hochwasserschutz bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigsten nationalen Grundlagen
Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG)
Technische Richtlinien für den Wasserbau - TRL-WB 23
Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen
Zielgruppen
Finanzierungsmittel für den Hochwasserschutz werden für örtliche Interessenten, Gebietskörperschaften (Gemeinden) oder deren Zusammenschlüsse (Wassergenossenschaften und Wasserverbände) bereitgestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln können ausschließlich von der Bundeswasserbauverwaltung des Landes, im Namen der Begünstigten, eingebracht werden.
Weitere Informationen zu den Zielgruppen finden Sie hier.
Finanzierungsanteilberechnung
Die Finanzierungsanteile des Bundes für die Errichtung von Schutzmaßnahmen sowie für Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen betragen an Bundesgewässern zwischen 70% und 85% bzw. an Interessentengewässern zwischen 33,3% und 50%. Für Planungen sowie für Maßnahmen an Grenzgewässern sind abweichende Finanzierungsanteile vorgesehen.
Bei der Festlegung der Finanzierungsanteile des Bundes für Schutzmaßnahmen (lineare Maßnahmen oder Hochwasserrückhaltemaßnahmen) sind Zu- oder Abschläge von den Basis-Finanzierungsanteilen zu berücksichtigen.