Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung

Wärme

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Förderung von Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung, thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen

Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024

Am 01.07.2024 startete das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht wurden, gelten die vergangenen Förderungsbestimmungen gemäß Informationsblatt.

Förderungsmittel für hocheffiziente Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
  • Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Anlagen zur thermischen Vergasung auf Basis fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerk, Gasmotor) samt hydraulischer Einbindung in Wärmeversorgungssysteme
  • Anlagen zur Gasaufbereitung und Gasspeicherung,
  • Einbindung in das innerbetriebliche Gasnetz
  • Thermische Pufferspeicher
  • Bauliche Maßnahmen zur Errichtung der Heizzentrale und Brennstoff-Lagerhalle
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme 
  • Technisches Datenblatt für Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung 
  • Angebote und Kostenvoranschläge 
  • Angebote und Kostenvoranschläge für die wesentlichen Anlagenteile 
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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