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Untersuchungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes und zur Wiedernutzung kontaminierter Flächen (Altstandorte und Altablagerungen) - Brachflächen

Vorgenutzte Standorte wie ehemalige Betriebsstandorte mit kontaminiertem Untergrund bleiben häufig ungenutzt, da die Kontamination ein erhebliches Hemmnis für eine Nutzung und Entwicklung der Fläche darstellt.

Im Rahmen der politischen Zielsetzung, den Flächenverbrauch von derzeit 10 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren, ist die Wiedernutzung kontaminationsbedingter gewerblicher oder industrieller Brachflächen eines von zahlreichen notwendigen Schritten und Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauchs.

Mit der Förderschiene „Brachflächen“ soll die (Wieder)nutzung von kontaminierten Standorten angeregt und unterstützt werden.

Die Förderungsmittel werden aus dem Altlastenbeitrag gespeist, einer Abgabe, die gemäß Altlastensanierungsgesetz auf die Ablagerung, die Verbrennung und den Export von Abfällen eingehoben wird.

Alle natürlichen oder juristischen Personen, die förderungsfähige Untersuchungen oder Maßnahmen durchführen und über die Zustimmung der Grundeigentümer:innen verfügen

Die Förderung gilt für Altstandorte und Altablagerungen gemäß Altlastensanierungsgesetz. Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor 1. Juli 1989 mit mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde. Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt vorgenommen wurden.

Altstandorte und Altablagerungen sind gemäß Altlastensanierungsgesetz unter www.altlasten.gv.at veröffentlicht.

Förderungsziel ist

  • die dauerhafte Verbesserung des Umweltzustandes
  • die Minimierung oder Beseitigung von etwaigen kontaminationsbedingten Nutzungseinschränkungen, um damit die nutzungsbezogene Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen
  • die Kenntnis, ob eine erhebliche Kontamination vorliegt oder davon ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht.
  • Untersuchungen, wenn die Fläche noch nicht gemäß Altlastensanierungsgesetz untersucht wurde. Die Untersuchungsergebnisse müssen für eine Beurteilung gemäß Altlastensanierungsgesetz geeignet sein.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes in Bezug auf die Kontamination, wenn die Fläche nach einer Beurteilung gemäß Altlastensanierungsgesetz nicht als Altlast ausgewiesen wurde.

Gefördert werden 

Nicht förderungsfähig sind Maßnahmen für Kontaminationen, die nach 1. Juli 1989 entstanden sind. 

Zeitpunkt der Antragstellung

  • Der Antrag muss vor Beauftragung geförderter Leistungen erfolgen
  • Förderungsanträge können laufend eingereicht werden. Sie werden nach positiver Prüfung auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Kommission in Angelegenheiten der Altlastensanierung zur Begutachtung vorgelegt.
  • Die nächste Kommissionssitzung findet am 25.06.2025 statt. Einreichfrist dafür ist der 11.04.2025.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Untersuchungen: Untersuchungsprogramm, das mit der Umweltbundesamt GmbH abgestimmt ist inkl. Zeitplan der Umsetzung
  • Maßnahmen: Formulierung eines Maßnahmenziels, das aus der Beurteilung gemäß Altlastensanierungsgesetz abgeleitet wird sowie die Beschreibung der Maßnahmen (technischer Bericht) inkl. Zeitplan der Umsetzung
  • Plandarstellungen der Untersuchungen und Maßnahmen
  • Fotos der derzeitigen Situation
  • Kostenschätzung und beantragte Gesamtkosten => Formblatt Kostenkatalog
  • Grundbuchsauszug und Zustimmungserklärung der Grundeigentümer

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich online direkt über die KPC gestellt werden: Onlineantrag Brachflächen.

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien Brachflächen
Kostenkatalog Brachflächen Maßnahmen
Kostenkatalog Brachflächen Untersuchungen
Übertragung Foto-Nutzungsrechte

Weitere Links

www.altlasten.gv.at

Kontakt

Ansprechpartner in der KPC
DI Moritz Ortmann

01/31 6 31-430
brachflaechen(at)kommunalkredit.at

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