E-Ladeinfrastruktur 2024

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E-Ladeinfrastruktur – Standsäulen und Wallboxen 2024

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäulen und Wallboxen) für den betrieblichen Einsatz.

Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.05.2025 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäulen und/oder Wallboxen), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

Genaue Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Leitfaden. Weitere Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit finden Sie in der Ergänzung zum Informationsblatt - Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur - Meldeverpflichtung für Förderwerber

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Elektro-Ladeinfrastruktur“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.05.2025, möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für die E-Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie den individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss das Projekt umgesetzt und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fertigstellung der E-Ladeinfrastruktur innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie: die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnungen
  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
  • das Abnahmeprotokoll für E-Ladestellen
  • eine Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
  • Fotos

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.

Hier geht es zur Online-Registrierung für Ladeinfrastruktur

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Abnahmeprotokoll
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Liste der förderungsfähigen Ladestellen
Details zur Meldeverpflichtung Ladestellenverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
Budget-Information
Webinar - Das österreichische Ladestellenverzeichnis

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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