Energieeffiziente Sportstätten
Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
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Unterstützung für Hochwasser-Betroffene Sportstätten
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Energieeffiziente Sportstätten“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.03.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #744
Einreichen können alle natürlichen sowie juristischen Personen insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber oder Sportstättenbetreiberinnen und Kommunen, deren Gebäude ausschließlich oder überwiegend für die körperliche Aktivität sowie die Betätigung im sportlichen Wettkampf oder Training bestimmt ist.
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten (zum Beispiel Sporthalle, Sportplatz, spezielle Anlage für einzelne Sportarten) in Österreich. Das sind
A. Thermische Gebäudesanierung - Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
B. Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
C. Energiesparmaßnahmen - Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
D. Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung - Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung
- vollständig ausgefülltes Dokument „Datenblatt“
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
- je nach Maßnahme gegebenenfalls weitere Unterlagen laut Informationsblatt
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Energieeffiziente Sportstätten
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes
Weitere Informationen zur Antragstellung
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Informationsblatt zur Antragstellung
FAQs „Energieeffiziente Sportstätten“
Kontakt
Serviceteam Energieeffiziente Sportstätten
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!