Energiesparmaßnahmen

Unterkategorie Wärme/Kälte

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Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie

NEU - Vereinfachte Förderungsberechnung!

Ab sofort erfolgt eine Unterscheidung nach förderfähigen Investitionskosten bis zur Grenze von 150.000 Euro. Bei Projekten unterhalb dieser Grenze entspricht die Förderbasis den Investitionskosten. Die Ermittlung der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten wird bei Maßnahmen über 150.000 Euro anhand des Kontrafaktischen Szenarios vorgenommen.

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden:

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen 
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme 
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung 
  • die Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmetauscher
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
  • Pufferspeicher
  • Pumpen
  • Steuerungselektronik (MSR)
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
  • Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Informationen zu Förderungen für Wärmerückgewinnungen, bei Kälte- oder Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung geringer als 100 kW bzw. bei Umluftsystemen (gefilterte Luft wird ohne Wärmetauscher wieder zurückgeführt) mit einem Volumenstrom von weniger als 50.000 m³/h finden Sie hier.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme mit Darstellung der Situation und Anlagen vor und nach Umsetzung der Maßnahme (ggf. Anlagenschema)
  • ein vollständig ausgefülltes Dokument „Datenblatt Energiesparmaßnahme“
  • Angebote und Kostenvoranschläge für die wesentlichen Anlagenteile der beantragten Maßnahme passend zur Kostenaufstellung in der Online-Einreichung 
  • Darstellung der Energieeinsparung durch nachvollziehbare Gegenüberstellung des Energieverbrauchs vor und nach Umsetzung der beantragten Maßnahme 
  • bei umweltrelevanten Investitionskosten von mehr als 150.000 Euro: Darstellung des kontrafaktischen Szenarios
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro.

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Energiesparmaßnahmen in Betrieben

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:

Informationsblatt Vorarlberg 
Informationsblatt Tirol   

Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.

Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Energiesparmaßnahme
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam Energiesparen

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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