Erneuerbare Prozessenergie
Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen
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Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger
Förderungsmittel zur Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Die Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl.
Gefördert werden unter anderem
- Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
- Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Informationsblatt)
- Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Umrüstung von Prozessen zur Direktwärmeübertragung (z.B. Umformungsprozesse, Schmelzen, …)
- Prozessintegrierte Brenner/Feuerungsanlagen zum Einsatz erneuerbarer Energieträger
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene fossile Feuerungsanlagen und zugehörige Tankanlagen
- Bei Umstellung auf Ökostrom: notwendige Aufrüstung/Verstärkung von Zuleitungen und Transformatoren im Eigentum des Förderungswerbers
Neben den Anlagenkosten werden auch Planungskosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten) und Montagekosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Informationen zur Förderung von Standard-Wärmeerzeugern (z.B. Biomassekessel, Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss) als Wärmequelle für Warmluft-, Warmwasser-, Dampf- oder Thermoölkreisläufe finden Sie auf unserer Homepage in der Kategorie „Wärme“.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
- Technisches Datenblatt inkl. Energie- [kWh/a] und Leistungsbilanz [kW]
- Detaillierte Kostenaufstellung eines qualifizierten Planers bzw. bereits vorliegende Angebote und Kostenvoranschläge
- Bei Umstellung auf Strom: Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bzw. Nachweis der eigenen Erzeugung
- Einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
Eine genaue Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von erneuerbarer Prozessenergie bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Erneuerbare Prozessenergie.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Technisches Datenblatt erneuerbare Prozessenergie
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam erneuerbare Prozessenergie für Betriebe
01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at
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