Großspeicheranlagen

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

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FAQ

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Eine Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Befristete Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds: 
Die Aktion 2023 ist am 31.05.2024 12:00 Uhr zu Ende gegangen.

Am 10.06. startet das Förderungsangebot „Mittlere Stromspeicher“. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Förderungsangebote für große Stromspeicher und Wärmespeicher werden in Kürze zur Verfügung stehen. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Speicheranlagen zur Versorgungsoptimierung des Energiesystems

Das Programm „Großspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds wendet sich insbesondere an Investor:innen, die sich die Planung und Umsetzung von innovativen mittleren und großen Stromspeichern sowie Wärmespeichern zum Ziel gesetzt haben. Der Förderungsantrag kann von natürlichen und juristischen Personen oder Personengesellschaften gestellt werden. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.

Im Rahmen des Förderungsprogramms werden Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von innovativen mittleren und großen Stromspeicheranlagen sowie Wärmespeicheranlagen gefördert.

Eingereicht werden kann für folgende drei Förderungsgegenstände:

  • Mittlere Stromspeicher mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis 250 kWh
  • Große Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität ab 251 kWh
  • Wärmespeicheranlagen
     

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Eine Übersicht über die wesentlichen Schritte der Abwicklung Ihres Förderungsantrages finden Sie hier.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung in elektronischer Form erforderlich:

  • Für große Stromspeicher und Wärmespeicher: Vollständig ausgefülltes Datenblatt zur Antragstellung
  • Für große Stromspeicher und Wärmespeicher: Detaillierte Projektbeschreibung, in der insbesondere die Einhaltung der geforderten Kriterien sowie der Innovationsgehalt nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Produktdatenblätter der Stromspeicher
  • Weitere Unterlagen als erforderliche Nachweise laut Punkt 4.1 bis Punkt 4.3
  • Die für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Bescheide
  • Bericht des Kreditinstitutes (nur bei Projektkosten ab 100.000 Euro)
     

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Formulare zur Antragstellung:

Bericht des Kreditinstituts
Datenblatt zur Antragstellung große Stromspeicher
Datenblatt zur Antragstellung Wärmespeicher
Vorlage Projektbeschreibung große Stromspeicher

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden Großspeicheranlagen
FAQ

Weiterführende Links

Klima- und Energiefonds

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

Vorschaubild zum Erklärvideo

Kontakt

Serviceteam Großspeicheranlagen

grossspeicher(at)kommunalkredit.at

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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