Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #721 

Biomethan, Prozessgas aus Biomasse, Biokraftstoffe der zweiten Generation

Förderungsmittel für Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.

Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
  • thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
  • Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Produktionsanlagen
  • Aufbereitungsanlagen
  • Rohstofflager
  • Treibstofflager 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • eine technische Beschreibung
  • ein Rohstoffversorgungskonzept
  • eine Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Angaben zur Abnahme der erzeugten Produkte
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
  • einen Bericht des Kreditinstituts 

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung der Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

Vorschaubild zum Erklärvideo

Kontakt

Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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