Innerbetriebliche Energiezentralen

Unterkategorie Anlagen- und Prozessoptimierung

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Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung

Förderungsmittel für innerbetriebliche Energiezentralen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten. Gefördert wird die Maßnahmenkombination von effizienten Wärme- und Kältebereitstellungs- und -verteilsystemen in Form einer Energiezentrale zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme/Prozesskälte, wobei mindestens drei der folgenden fünf Komponenten enthalten sein müssen:

  • Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie).
  • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems.
  • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen.
  • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement, Anergienetz, 3- oder 4-Leiter-Netz).
  • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugern, Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt).

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpen
  • Biomasse Einzellagen 
  • Anschluss an hocheffiziente Fernwärme
  • Umweltfreundliche Kälteanlagen
  • Wärmerückgewinnungen
  • Free-Cooling-Systeme
  • Innerbetriebliches primäres Verteilnetz
  • Für den Betrieb notwendige Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
  • Wärme- und Kältespeicher
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche im Rahmen der Umweltförderung im jeweiligen Förderungsschwerpunkt als Einzelmaßnahme gefördert werden.

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist. 

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
  • Darstellung der Energieeinsparung
  • Detaillierte Kostenaufstellung für die Anlage
  • Angebote und Kostenvoranschläge für die wesentlichen Anlagenteile
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag innerbetriebliche Energiezentralen

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Innerbetriebliche Energiezentralen
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Kontakt

Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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