Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben
Unterkategorie Anlagen- und Prozessoptimierung
Alles Wichtige im Überblick
Projekteinreichungen sind innerhalb des Zeitfensters (Calls) möglich. Der Call startet mit 12.09.2024 und endet am 28.02.2025 um 14:00 Uhr.
Leitfaden
Onlineantrag
Technisch-wirtschaftliches Datenblatt
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #276
Einreichberechtigt sind sämtliche natürliche und juristische Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, insbesondere:
- Produktionsbetriebe,
- Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe,
- Contractor oder Contractorinnen.
Das Förderprogramm „Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben“ richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich, die Prozessenergie zur Herstellung von Gütern und/oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen benötigen; Anwendungsbereiche reichen vom Tiefkühlen bis zur Heißdampferzeugung (zum Beispiel Kühlen, Waschen, Trocknen, Lackieren, Sterilisieren, Kochen/Pasteurisieren, Backen, Destillieren, Pulverbeschichten, Extrudieren, Spritzgießen, et cetera)
Im Modul A „Innovative Dekarbonisierungskonzepte für KMUs“ werden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Dekarbonisationskonzepten mit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise maximal 50 % der Nettokosten gefördert – nur für KMU.
Im Modul B „Investitionsförderung für Pilotprojekte zur Dekarbonisierung von Prozesswärme und -kälte“ werden Investitionen in die Dekarbonisierung von Industrieprozessen mit maximal 4.5 Mio. Euro beziehungsweise maximal 50 % der Investitions(mehr)kosten gefördert. Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit in Modul B ist der gleichzeitige Wechsel von fossiler auf erneuerbare Prozesswärme beziehungsweise -kälte sowie eine energetische Optimierung bestehender Prozessanlagen auf eine innovative und effiziente Art und Weise – für alle Unternehmensgrößen. Die KPC führt eine formelle Prüfung der Anträge durch, die inhaltliche Prüfung erfolgt im Anschluss durch eine Kommission aus Expertinnen und Experten. Den geplanten Ablauf finden Sie hier:
Weitere Informationen für die Einreichung im aktuellen Call finden sie im Leitfaden.
Modul A Innovative Dekarbonisierungskonzepte für KMUs ist exklusiv für Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten, die detaillierte Umsetzungspläne zur Effizienzsteigerung, kombiniert mit dem Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, erstellen möchten. Hierzu zählen beispielweise externe Beraterkosten.
Modul B Investitionsförderung für Pilotprojekte zur Dekarbonisierung von Prozesswärme und -kälte nimmt Unternehmen in den Fokus, die ein bereits vorliegendes konkretes Konzept beziehungsweise eine Planung für ein innovatives Maßnahmenbündel zur Energieeffizienzsteigerung und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen unabhängig von deren Größe.
Beispiele für Maßnahmen zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz sind:
- Senkung des Prozesstemperaturniveaus durch Optimierung der Produktionsprozesse,
- Kopplung von Wärme- und Kältekreisläufen,
- Kaskadische Nutzung von Wärme (auch aus vorgelagerten Hochtemperatur-Prozessen im nachfolgenden 400°C‑System),
- Schließung innerbetrieblicher Energiekreisläufe,
- Integration von Anlagen und Komponenten zur Umstellung von Produktionslinien.
Beispiele für förderungsfähige Technologien zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz sind:
- Wärmetauscher,
- integrierte Speicherlösungen (zum Beispiel Nutzung von Erdspeichern, Dampfspeichersystemen und anderen Speichertechnologien zur Zwischenspeicherung und Bereitstellung von Energie),
- Anlagen zur Abwärmenutzung (zum Beispiel Systeme zur Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen einschließlich der energetischen Nutzung von Kuppel- und Nebenprodukten).
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung
- vollständig ausgefülltes Dokument „technisch-wirtschaftliches Datenblatt“
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro
- je nach Maßnahme gegebenenfalls weitere Unterlagen laut Leitfaden beziehungsweise laut Übersicht im „technisch-wirtschaftliches Datenblatt“
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Antrag Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Projektbeschreibung
Technisch-wirtschaftliches Datenblatt
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Leitfaden "Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben
Kontakt
Serviceteam Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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