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Datenblatt

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Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024

Am 01.07.2024 startete das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht wurden, gelten die vergangenen Förderungsbestimmungen gemäß Informationsblatt.

Förderungsmittel für den Ausbau und Dekarbonisierung von klimafreundlichen Fernwärmesystemen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden Ausbauten von klimafreundlichen Fernwärmesystemen zur Versorgung von zumindest einem Endverbraucher, der mit dem Fernwärmeunternehmen nicht konzernmäßig verbunden ist. Davon umfasst ist die Errichtung von:

Fernwärmesysteme

  • Wärmeverteilnetzen
  • Transportleitungen
  • Ringschlüsse von Netzen
  • Abnehmeranschlüsse

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Maßnahme zumindest 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme oder 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen oder zu 50 % aus einer Kombination der genannten Quellen.

Außerdem ist ein Dekarbonisierungspfad vorzulegen aus dem hervorgeht, wie beim betroffenen Verteilnetz bis 2030 ein Anteil von 60 % und bis 2035 ein Anteil von 80 % erneuerbarer Energie in der Fernwärmebereitstellung erreicht wird.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt klimafreundliche Fernwärmesysteme.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt klimafreundliche Fernwärmesysteme bzw. Informationsblatt klimafreundliche Fernkältesysteme.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technisches-Wirtschaftliches Datenblatt
  • Dekarbonisierungspfad
  • Bericht des Kreditinstitutes

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt klimafreundliche Fernwärmesysteme.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum Ausbau und Dekarbonisierung von klimafreundlichen Fernwärmesystemen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Datenblatt zur Antragstellung
Dekarbonisierungspfad
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam klimafreundliche Fernwärmesysteme

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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