Leuchttürme der Wärmewende

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
Leitfaden Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten 
Informationsblatt Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze

Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:

  • Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten
  • Modul A2: Sanierung und Bauen für großvolumige Gebäude und Quartiere
  • Modul B: Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren
  • Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #709 

Befristete Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds

Anträge können bis 17.04.2025 eingereicht werden.

Förderungsmittel für das Programm Leuchttürme der Wärmewende werden für alle Unternehmen, Gebietskörperschaften, gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften und Forschungseinrichtungen bereitgestellt.

Unter Modul A1 können auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung beantragen.

Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten (vormals Mustersanierung)

Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Genauerer Informationen für Ihr Projekt finden Sie hier.
 

Modul A2: Sanierung und Bauen für großvolumige Gebäude und Quartiere

Gefördert wird die Sanierung von großvolumigen Gebäuden und Quartieren (inklusive bestandsverträglicher Nachverdichtung).

  • Neubau kann im Rahmen qualitätsvoller räumlicher Nachverdichtung und unter Einhaltung höchster Energieeffizienzstandards umgesetzt werden.
  • Hohe Standards der Nachhaltigkeit, Ökologisierung, Kreislauffähigkeit und Ressourcenschonung stehen im Fokus und sind in diesem Programm ebenfalls förderungsfähig.
  • Gebäudeerweiterungen und Lückenschlüsse zwischen den zu sanierenden Gebäuden sind zulässig und werden in Modul A2 mitgefördert. 
     

Modul B: Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren

Gefördert werden Projekte sowohl zur zentralen als auch dezentralen Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren.

  • Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme
  • Adressiert werden komplexe technische Lösungen
  • Kopplung unterschiedlicher Technologien und Sektoren (Gebäude, Industrie, Gewerbe et cetera)
     

Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze

Gefördert wird die Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende fossile und klimafreundliche Fernwärmenetze.

  • Wärmeerzeugungsanlagen oder Abwärmeauskopplungen zur Einspeisung von Wärme in ein bestehendes fossiles oder klimafreundliches Fernwärmenetz zur Versorgung Dritter.
  • Die Erzeugungsanlagen müssen mit erneuerbaren Energieträgern oder Abwärme betrieben werden und eine bestehende fossile Erzeugungsanlage ersetzen.

Genauere Informationen für Ihr Projekt finden Sie hier.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technisches Datenblatt inklusive Kostenaufstellung
  • Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste für Modul A1 und C finden Sie in den im Leitfaden Modul A1 beziehungsweise im Informationsblatt Modul C.

Leitfaden
Leitfaden Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten
Informationsblatt Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum Programm Leuchttüre der Wärmewende bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Die Plattform zur Online-Einreichung wird in Kürze zur Verfügung stehen.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
technisches Datenblatt Modul A1
technisches Datenblatt Modul A2 + B
technisches Datenblatt Modul C
HWB Grenzwerte Modul A1 und A2
Beratungsprotokoll Energieverbrauchsmonitoring
Dekarbonisierungspfad
Datenblatt „Angabe benötigte  Förderung“

Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt  zur Antragstellung
Berechnungsmethodik zur THG-Einsparung
Beispiel zur Berechnungsmethodik
Häufig gestellte Fragen (FAQs) (folgt in Kürze)

Kontakt

umwelt(at)kommunalkredit.at

Serviceteam Modul A1 und A2

01/31 6 31-712

Serviceteam Modul B

01/31 6 31-719

Serviceteam Modul C

01/31 6 31-719

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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