Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Strom
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #174
Eine Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Die Ausschreibung für „Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft“ ist aus budgetären Gründen am 16.12.21, 24:00 geendet. Eine Einreichung ist derzeit nicht möglich.
Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden. Im Rahmen der Förderungsaktion können pro land- und forstwirtschaftlichem Betrieb PV-Anlagen mit oder ohne Stromspeicher von maximal 50 kWpeak gefördert werden.
Gefördert werden neu installierte und im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher, die eine Leistung von mehr als 5 kWpeak und maximal 50 kWpeak aufweisen, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Die Anlagen können auf Betriebs- und Wohngebäuden sowie auf Freiflächen montiert werden. Im Fall von Freiflächen darf es sich nicht um landwirtschaftliche Nutzflächen oder Naturschutzflächen handeln.
Folgende Förderungen werden vergeben:
- 275 Euro/kWpeak für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen
- 375 Euro/kWpeak für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen
Für Stromspeicher werden folgende Förderungen vergeben:
- 350 Euro/kWh für 0-5 kWh Speicherkapazität
- 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >5 - 10 kWh Speicherkapazität
- 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >10 - 20 kWh Speicherkapazität
- 250 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen >20 kWh Speicherkapazität
Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE 14-20) unterstützt.
Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Wichtig ist, dass Sie zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen. Sie dürfen keine Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen, die den Kauf der Anlage rechtsverbindlich macht.
Folgende Informationen und Unterlagen benötigen Sie beim Ausfüllen Ihres Online-Förderungsantrages:
- Angaben zum Antragsteller: Name Betriebsleiter, Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung
- Angaben zu einer vertretungsbefugten Person: Name, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
- Angaben zum Betrieb: Branchenbezeichnung, Betriebsgröße
- Angaben zum Projekt: Anlagenart, wahrscheinliches Bestelldatum, Projektende, Projektstandort, weitere Förderungen für das Projekt, Planer, Hausbank
- Technische Daten der PV-Anlage: Modulart, Modulhersteller, Wechselrichterhersteller, Ausrichtung der Anlage, Zählpunktnummer, geplante Modulfläche, Peak-Leistung, jährlich produzierter Stromertrag, Eigenverbrauch
- Technische Daten im Falle eines Stromspeichers: Nettospeicherkapazität, Bruttospeicherkapazität, Fabrikat, Speichertechnologie
- Projektkosten
- Betrag der benötigten Förderung
- Unterlagen-Upload: Upload einer technischen Beschreibung oder eines aussagekräftigen Angebots der Photovoltaikanlage
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Photovoltaik-Anlage in der Land- und Forstwirtschaft bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Leitfaden
Häufig gestellte Fragen
Nachantrag
Informationsblatt zur Antragstellung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Kontakt
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!