Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme
Unterkategorie Mobilität
Alles Wichtige im Überblick
Es wird darauf hingewiesen, dass das verfügbare Budget 2024 für das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement bereits ausgeschöpft ist. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #619
Mehrjährige Radnetzausbauprogramme inkl. Radschnellverbindungen
Mit 02.04.2024 startet die Programmausschreibung „Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“.
Die Einreichung ist bis 28.02.2025, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Gefördert werden Investitionen in überregionale, regionale und kommunale Radnetzausbauten. Diese stellen für den Radverkehr wichtige Verbindungen bestehender, lokaler Radinfrastruktureinrichtungen dar. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Umgestaltungen des öffentlichen Raums für eine aktive Mobilität mit speziellem Fokus auf den Radverkehr.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung/das Vorhandensein und die Beschlussfassung überregionaler bzw. landesweiter, regionaler oder kommunaler Radnetzausbauprogramme, um ein flächendeckendes Radwegenetz gewährleisten zu können. Die Anbindung des Radnetzes an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Errichtung von Fahrradabstellanlagen ist dabei zu berücksichtigen.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radverkehrsinfrastruktur inkl. Brücken, Unterführungen, Tunnel und weiterer notwendige Kunstbauten
- Radabstellanlagen in Verbindung mit obiger Radinfrastruktur
- Dauerzählstellen
- Beleuchtung
- Baumpflanzungen entlang von Radinfrastruktur
- Radverleihsysteme
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- Nachweis der Errichtung mindestens einer Dauerzählstelle
- überregionales/regionales/ kommunales Radverkehrsausbauprogramm mit folgenden Eckpunkten:
- Gemeinsame überregionale/regionale/kommunale Planung insbesondere im Zusammenschluss von mehreren Gemeinden, Bezirken oder eines Bundeslands.
- Ausformulierung von quantitativen und qualitativen Zielen,
- Darstellung der Messbarkeit des Erreichungsgrads der definierten Ziele.
- Die Planung hat sich an bestehenden übergeordneten Planungen zu orientieren und ist mit der übergeordneten Planungsebene abzustimmen.
- Der Planungshorizont hat mindestens drei Jahre zu betragen
- Die Radinfrastruktur muss der jeweils gültigen Fassung der RVS entsprechen
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Hier geht es zum Onlineantrag Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme
Es wird darauf hingewiesen, dass das verfügbare Budget 2024 für das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement bereits ausgeschöpft ist. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Bericht des Kreditinstituts
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität
01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!