Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige

Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung

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Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“  des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen.

Von den zur Förderung umfassten Einrichtungen ausgenommen sind gewinnorientiert geführte Einrichtungen, dazu zählen insbesondere Altenheime oder Pflegeheime sowie Sozialberatungsstellen, Ferienheime, Internate, Tagesbetreuungsstätten und Einrichtungen ohne überwiegende Wohnnutzung.

Gefördert werden

  1. die thermische Sanierung von Gebäuden die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung), überwiegend der Unterbringung einkommensschwacher und schutzbedürftiger Personen dienen und zumindest 300 m² Bruttogrundfläche für diese Nutzung aufweisen, sowie
  2. die Installation einer klimafreundlichen Heizung in einem Gebäude zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen. Dazu zählen der Anschluss an Fernwärme sowie die Installation von Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen, wenn die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses nicht möglich ist. Klimafreundliche Heizungen werden nur gemeinsam mit thermischen Sanierungsmaßnahmen oder in Gebäuden gefördert, die bereits thermisch saniert wurden.

Voraussetzung für die Förderung ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen (mehr als 50% der beheizten Bruttogrundfläche oder der Nutzfläche). Untergeordnete Anteile für andere Nutzungen (wie z.B. Werkstätten, Nahversorger, Gastronomie) werden in reduziertem Förderungsausmaß mitgefördert.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Formular „Projektbeschreibung / Selbsterklärung zur Gebäudenutzung“
  • Energieausweise für „Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung
  • Bestands- und Einreichpläne
  • Kostenschätzungen für die anerkennbaren Leistungen
  • Wärmeliefervertrag (bei Anschluss an Fernwärme)

Eine genaue Checkliste finden Sie im Informationsblatt

Stellen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige

Alle Formulare zur Antragstellung

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Kontakt

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“

01/31 6 31-712
umwelt@kommunalkredit.at

Aufzeichnung der Infoveranstaltung vom 8. März 2023

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