Alles Wichtige im Überblick

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Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielen Investitionen in Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen eine wesentliche Rolle.

Gefördert wird die Errichtung neuer und die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für getrennt gesammelte Kunststoffverpackungen und Kunststoffverpackungen, die gemeinsam mit anderen Verpackungen gesammelt wurden. Die Anlagen müssen der Steigerung der Sortierkapaziät und -tiefe der gesammelten Kunststoffverpackungen dienen.

Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.

 

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.

Gefördert werden Investitionen

  • zur Errichtung und Erweiterung von Anlagen zum Sortieren und Aufbereiten von Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen sowie
  • die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage hinsichtlich der förderungsfähigen Anlagen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen und beurteilen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen. Sollten für eine Beurteilung Ihres Projektes noch ergänzende Informationen notwendig sein, erhalten Sie von uns ein Nachforderungsschreiben. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen der Förderungsvorschlag, mit Möglichkeit zur Stellungnahme, übermittelt.

Wichtiger Hinweis: Ab der Bestätigung des Eintreffens Ihres Antrages bei der KPC können Sie Ihr Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen zur Beurteilung

Allgemeine Vertragsbedingungen

Genehmigung

Anschließend an die Beurteilung des Projektes durch die KPC berät die zuständige Kommission über den Förderungsvorschlag und empfiehlt diesen der zuständigen Bundesministerin bzw. dem zuständigen Bundesminister. Nach Genehmigung des Förderungsvorschlags durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Kommissionssitzungen finden drei- bis viermal im Jahr statt.

Annahme

Zur Annahme des Förderungsvertrags müssen Sie die Annahmeerklärung nach Erhalt unterschreiben und über die Online Plattform an uns zurücksenden.

Wichtiger Hinweis:
Erst nachdem Sie die unterfertigte Annahmeerklärung übermittelt haben, ist der Vertrag rechtsgültig. Zur Bestätigung erhalten Sie von uns ein Schreiben über den erfolgten Vertragsabschluss.

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam Kreislaufwirtschaft

01/31 6 31-748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at

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