Stromerzeugung in Insellage
Unterkategorie Solarenergie
Alles Wichtige im Überblick
Informationsblatt
Onlineantrag
Datenblatt
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #180
Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, etc
Förderungsmittel für die Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung in Insellage werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Photovoltaikanlagen
- Kleinwasserkraftwerke
- Blockheizkraftwerke
- Windkraftanlagen
- elektrische Energiespeicher
Neben der Anlage, werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- eine technische Beschreibung
- eine Ertrags- und Verbrauchsprognose
- Angebote und Kostenvoranschläge für wesentliche Anlagenteile
- Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
- einen Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Stromerzeugung in Insellage bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Stromerzeugung in Insellage.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Informationsblatt Tirol
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt Stromerzeugung in Insellage
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Stromerzeugung in Insellage
01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!